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Unser Rekurs wurde abgewiesen!

Am Freitag 12.September 2014 wurde unser Anwalt darüber informiert dass das Baurekursgericht unsern Rekurs abgewiesen hat. Wir wurden verpflichtet die Gerichtskosten zu übernehmen und eine Entschädigung zu zahlen.

Für uns heisst das ein weiteres Mal einen Rückschlag verdauen… Und ein weiteres Mal werden wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen.

Möglichsind jetzt zwei Optionen:

  1. Kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht, der Entscheid wird rechtskräftig
  2. Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Die nächsten Tage werden zeigen in welche Richtung wir gehen…

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus

Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag):

Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.

Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.

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Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
25
2
. . .
23
3
. . .
34
4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
16

Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort

Über den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» und die kleine Anfrage dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der Limmattaler Zeitung zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen.

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort”

Schlieren- Der Stadtrat hat mit den Mobilfunkanbietern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkanlagen abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt der Baubehörde Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen und Alternativstandorte vorzuschlagen, sofern innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennbar ist. Diese Art von Vereinbarung haben gemäss Stadtrat zum Beispiel die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Mit dem Abschluss der Vereinbarung kann die Stadt auf die Standorte von Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen und vor allem werden sämtliche Vorhaben aller Mobilfunkanbieter einmal jährlich zusammengefasst. (AZ)

Quelle: Limmattaler Zeitung von Samstag 13. August 2011

 

LIZ20110813

Leitfaden Mobilfunk des Bundesamt für Umwelt BAFU

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat Anfang dieses Jahr einen Leitfaden mit dem Thema Mobilfunk für Gemeinden und Städten herausgegeben. Der Leitfaden soll helfen strukturierter vorzugehen und zu erkennen welche Voraussetzungen und Abklärungen notwendig sind, bevor über Bewilligungen entschieden werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden wie die Gemeinden und Städte die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können.

Gemäss dem Leitfaden soll es möglich sein, die Standortplanung auf dem Gemeindegebiet in sogenannte Zonen aufzuteilen und so auch Gebiete ausscheiden die als besonders ungeeignet für Mobilfunkanlagen erachtet werden. Im Leitfaden wird diese Aufteilung als Positiv-, Negativ- und Kaskadenplanung bezeichnet.

Mit Bezug auf diesen Leitfaden und die geplante Antenne an der Freienstrasse 48 wurde in Schlieren eine kleine Anfrage mit der Geschäftsnummer 919 gestellt. Die Fragen in der kleinen Anfrage interessieren uns natürlich auch sehr.

Hier der Wortlaut der Fragen:

1. Besteht oder läuft in der Stadt Schlieren eine Planung in Bezug auf Standorte für die Erstellung von Mobilfunkanlagen? Wenn nicht, gedenkt der Stadtrat eine solche Planung vorzunehmen? Falls nicht, wieso nicht?

2. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus dem Leitfaden für Schlieren, resp. in welchem Bereichen hat die Stadt Schlieren Nachholbedarf?

3. Gedenkt der Stadtrat den Mobilfunkanbieter geeignete Standorte vorzuschlagen, resp.ungeeignete Standorte aufzuzeigen? Falls nicht, wieso nicht?

4. Hat der Stadtrat mit den Mobilfunkanbietern Vereinbarungen zur Erstellung von Mobilfunkanlagen getroffen? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, mit welchen und wie sehen diese aus?

Wir haben so das Gefühl, Mobilfunkantennen werden im mehr zum Thema und das nicht nur in Schlieren.

Beispiel aus dem Leitfaden mit einer Gemeinde mit Mobilfunkanlagen-Zonen.

Leitfaden Abb5

(Quelle Bild: BAFU, Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Seite 34)

Baurechtskommission sieht sich den Standort vor Ort an

Das Bauprofil/ Holzgestell steht wieder…

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Heute wurde der Standort der geplanten Mobilfunkantenne durch die Baurekurskommission vor Ort angeschaut. Dabei waren auch Vertreter von Orange, der Stadt Schlieren, Rechtsanwälte und Anwohner des Heimeliwegs. Kurz vor dem Besuch wurde auch das Bauprofil, welches der Wind im Februar umgestossen hatte, wieder aufgestellt.

Entschieden wurde noch nicht, wir hoffen natürlich dass die Baurekurskommission die Situation auch so sieht wie die Stadt Schlieren und wir. Bis jetzt hat sich eigentlich jeder, der das Foto mit dem Ausblick aus unserem Wohnzimmer gesehen hat, sofort auf unsere Seite gestellt. Leider wollte sich aber niemand aus der Delegation die Aussicht aus unserem Wohnzimmer ansehen.

Nach ein paar Monaten freie Sicht, sind wir nun wieder gezwungen bei jedem Blick aus dem Fenster an die geplante Antenne zu denken.

2010 08 23 1045 (Small)

WEKO untersagt Zusammenschluss

Die WEKO hat den Zusammenschluss von Orange und Sunrise untersagt.

Was das für unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse in Schlieren heisst, ist schwer zu sagen. Die Hoffnung, das durch das zusammenlegen der Mobilfunknetze der weitere Standort in Schlieren nicht mehr  interessant ist, ist nun nicht mehr all zu gross… Natürlich kann gegen den Entscheid der WEKO prozessiert werden.

Anderseits ist uns auch schon zu Ohren gekommen, das sich Orange bei negativen Entscheid der WEKO eventuell aus dem Schweizer Mark zurückziehen wolle. Gemäss Thomas Sieber (CEO von Orange)  im Interview mit der Tagesschau ist das aber im Moment keine Option.

Keine Baubewilligung für die “schlecht positionierte Antenne”

Die “schlecht positionierte Antenne in der wertvollen Gartensiedlung” hat vorerst keine Baubewilligung bekommen.

Per Nachnahme ist die “Stellungsnahme zum Baugesuch” gestern angekommen. Da bei uns niemand zu Hause war, musste der Entscheid der Stadt Schlieren heute auf der Post gegen eine Gebühr von 50.- Chf abgeholt werden.

Wir sind sehr froh, das die Stadt Schlieren das Bauvorhaben ähnlich sieht wie wir. Ein paar Zeilen möchte ich hier Zitieren:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

 

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das heist aber noch nicht, das die Antenne nicht gebaut wird. Natürlich kann gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht werden. Es würde uns aber sehr wundern, wenn eine andere Behörde den Antenenn- Standort nicht so wie die Stadt Schlieren (und wir) beurteilen würden!

Leserbrief am Sonntag 6.12.2009 in der Sonntag LiZ

SVP findet den Standort für Funkantenne ungeeignet.

Leserbrief SVP

Vielen Dank für den Leserbrief!