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Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung!
Nach rund zwei Jahren Stillschweigen haben wir eigentlich gehofft, dass sich die Angelegenheit erledigt hätte. Leider haben wir nicht mit der Abteilung Bau und Planung der Stadt Schlieren gerechnet, die nun wieder eine Baubewilligung für diese Antenne ausgestellt hat. Wir sind vor allem enttäuscht, mit welchen Argumenten die Antenne erneut bewilligt wurde.
Der Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung wurde erstellt und ist von unseren Anwälten fristgerecht dem Baugericht eingereicht worden!
Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!
Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m mit rund 12m bereits massiv überschritten.
Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).
Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.
Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.
Die Gerichtskosten müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden. Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung zugesprochen.
Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.
Wir kämpfen weiter!
P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:
Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
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. . .
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3
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4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
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Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html
Der erwartete Rückschlag: Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung
Ein weiterer, aber erwarteter Rückschlag hat uns erreicht!
Die Stadt Schlieren erteilt die Baubewilligung für den geplannten Mobilfunkstandort Kesslerstrasse 13!
Die Gründe, die am 22. März 2010 für das nicht erteilen der Baubewilligung standen, sind also heute nicht mehr gültig! Damals argumentierte die Stadt Schlieren mit folgenden Gründen:
Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.
und
Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.
Das die Stadt Schlieren nun einen Rückzieher anderen Weg einschlägt, hat uns nicht wirklich überrascht. Ein klein wenig Hoffnung hatten wir aber immer! Vor allem nach dem Beitrag in der Limmattaler Zeitung, gemäss dem Beitrag würde der Stadtrat von Schlieren Einfluss auf Antennenstandort nehmen (gemäss dem Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» ). Leider können nur neue Mobilfunkanlagen davon profitieren, laufende Bauvorhaben seien anscheinend ausgeschlossen.
Für uns heisst das, dass wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen und den Rekurs vorbereiten.
Kaum zu glauben, aber das ganze läuft nun schon über zwei Jahre! Am 3. Oktober 2009 habe ich den ersten Beitrag geschrieben. Seit dem haben wir diverse E- Mails und Anrufe bekommen, von Leuten die uns in unserem Vorhaben unterstüzen oder selber gegen eine Antennen kämpfen. Auf dieser Website haben wir über 40 Beiträge verfasst und diverse Kommentare erhalten. Wöchentlich wird die Seite von über 40 (eindeutigen) Benutzern aufgerufen. In der Limmattaler Zeitung sind vier Beiträge zum Thema “Mobilfunkantenne Kesslerstrasse 13” erschienen.
Ebenfalls seit zwei Jahren läuft auch unser “interner Baustopp”! Da wir, solange wir nicht wissen was mit der Antenne läuft, nicht bereit sind weiter in unser Heim zu investieren.
Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort
Über den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» und die kleine Anfrage dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der Limmattaler Zeitung zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen.
Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort”
Schlieren- Der Stadtrat hat mit den Mobilfunkanbietern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkanlagen abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt der Baubehörde Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen und Alternativstandorte vorzuschlagen, sofern innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennbar ist. Diese Art von Vereinbarung haben gemäss Stadtrat zum Beispiel die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Mit dem Abschluss der Vereinbarung kann die Stadt auf die Standorte von Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen und vor allem werden sämtliche Vorhaben aller Mobilfunkanbieter einmal jährlich zusammengefasst. (AZ)
Quelle: Limmattaler Zeitung von Samstag 13. August 2011
Leitfaden Mobilfunk des Bundesamt für Umwelt BAFU
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat Anfang dieses Jahr einen Leitfaden mit dem Thema Mobilfunk für Gemeinden und Städten herausgegeben. Der Leitfaden soll helfen strukturierter vorzugehen und zu erkennen welche Voraussetzungen und Abklärungen notwendig sind, bevor über Bewilligungen entschieden werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden wie die Gemeinden und Städte die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können.
Gemäss dem Leitfaden soll es möglich sein, die Standortplanung auf dem Gemeindegebiet in sogenannte Zonen aufzuteilen und so auch Gebiete ausscheiden die als besonders ungeeignet für Mobilfunkanlagen erachtet werden. Im Leitfaden wird diese Aufteilung als Positiv-, Negativ- und Kaskadenplanung bezeichnet.
Mit Bezug auf diesen Leitfaden und die geplante Antenne an der Freienstrasse 48 wurde in Schlieren eine kleine Anfrage mit der Geschäftsnummer 919 gestellt. Die Fragen in der kleinen Anfrage interessieren uns natürlich auch sehr.
Hier der Wortlaut der Fragen:
1. Besteht oder läuft in der Stadt Schlieren eine Planung in Bezug auf Standorte für die Erstellung von Mobilfunkanlagen? Wenn nicht, gedenkt der Stadtrat eine solche Planung vorzunehmen? Falls nicht, wieso nicht?
2. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus dem Leitfaden für Schlieren, resp. in welchem Bereichen hat die Stadt Schlieren Nachholbedarf?
3. Gedenkt der Stadtrat den Mobilfunkanbieter geeignete Standorte vorzuschlagen, resp.ungeeignete Standorte aufzuzeigen? Falls nicht, wieso nicht?
4. Hat der Stadtrat mit den Mobilfunkanbietern Vereinbarungen zur Erstellung von Mobilfunkanlagen getroffen? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, mit welchen und wie sehen diese aus?
Wir haben so das Gefühl, Mobilfunkantennen werden im mehr zum Thema und das nicht nur in Schlieren.
Beispiel aus dem Leitfaden mit einer Gemeinde mit Mobilfunkanlagen-Zonen.
(Quelle Bild: BAFU, Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Seite 34)
Leserbrief am Sonntag 6.12.2009 in der Sonntag LiZ
SVP findet den Standort für Funkantenne ungeeignet.
Vielen Dank für den Leserbrief!
Bauordnung Schlieren, Art. 25a (Mobilfunkantennen)
Wenn alles gut gelaufen wäre, müssten wir uns um den neuen Standort keine Gedanken machen!!!
Eine Motion des Gemeinderates hätte verhindern sollen das neue Mobilfunkantennen in der Nähe von OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung) gebaut werden dürfen!
Wortlaut der Motion:
„Wir beauftragen den Stadtrat, die Bauordnung dahingehend zu ändern, dass keine Mobilfunkantennen in Gebieten erstellt werden, in denen im Umkreis von 45 Metern Wohnungen, Spielplätze, Schulhäuser und Orte mit empfindlicher Nutzung vorhanden sind“.Begründung:
In den ersten 45 Metern ist nachweislich die Strahlung von Mobilfunk-Anlagen am Höchsten. Elektrosmog ist gesundheitsschädigend und fördert das Wachstum von Krebs. Mobilfunkantennen müssen nicht zwingend in Wohnquartieren stehen, da ihre Leistung bis 4 km reicht.“
Zur Geschichte der Motion:
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Der Stadtrat hat am 22. August 2005 beschlossen, die Motion abzulehnen, sich aber bereit erklärt, diese als Postulat entgegenzunehmen.
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Trotzdem hat am 5. September das Parlament die Motion zur Prüfung und Antragstellung an den Stadtrat überwiesen.
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Mit Beschluss vom 29. Mai 2006 hat der Stadtrat in der Folge mit einer ausführlichen Begründung dem Gemeinderat beantragt, den Vorstoss mangels Rechtsgrundlage abzuschreiben.
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Das Parlament hat am 25. September 2006 die Motion jedoch für erheblich erklärt und die Vorlage an den Stadtrat zurückgewiesen.
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Mit Beschluss vom 2. Juli 2007 hat der Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, ergänzt um den Art. 25a „Mobilfunkantennenanlagen“, zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
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Am 19. November schliesslich hat der Stadtrat dem Parlament die Ergänzung der Bau und Zonenordnung um den Art. 25a „Mobilfunkantennenanlagen“ mit ablehnender Empfehlung vorgelegt.
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Am 4. Februar 2008 beschloss der Gemeinderat mit 18 zu null Stimmen, dass die Bauordnung vom 16. September 1996 mit Art. 25a (Mobilfunkantennen) ergänzt wird.
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Die Swisscom (Schweiz) AG rekurriert gegen den Entscheid des Parlaments.
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Mit Entscheid vom 27. Februar 2009 heisst die Baurekurskommission I des Kantons Zürich den Rekurs der Swisscom AG gut.
- Der Gemeinderat Schlieren verzichtet aufgrund der geringen Chancen und Möglichkeiten auf einen Rekurs gegen diesen Entscheid der Baurekurskommission I des Kantons Zürich.
Mit dem Verzicht auf einen Weiterzug des Entscheides der Baurekurskommission ist der Artikel 25a „Mobilfunkantennenanlagen“ der Bauordnung der Stadt Schlieren wieder aufgehoben.
(Quelle: schlieren.ch, Dokument: Vorlage 36)
Wir bedauern, dass der Gemeinderat auf einen Rekurs verzichtet hat.
Sehen aber darin, dass der Bau von neuen Mobilfunkantennen in Schlieren ein politisches Thema ist und hoffentlich auch bleibt!