Artikel-Schlagworte: „Schlieren“

Zweite Messungen: Mikrowatt pro Quadratmeter

Nachdem nun die Antenne auf unserem Nachbargebäude seit einiger Zeit in Betrieb ist, wollten wir nochmals die Strahlungsdichte messen. Dieselben Messungen haben wir bereits vor dem Bau der Antenne durchgeführt. Nun können wir für jeden der 14 Messpunkte innerhalb und ausserhalb unseres Hauses sagen, wie Stark die Strahlungsdichte zugenommen hat. Die hochfrequente Strahlungsdichte wird in Watt pro Quadratmeter, bzw. W/m2 bestimmt. Wir haben jeweils den Mittelwert aus verschiedenen Messungen genommen.

Vorab, die gesetzlichen Grenzwerte wurden am Tage der Messungen an allen Messpunkten eingehalten!

Die höchste unserer Messungen beträgt 330 µW/m2, was dem Wert von 0.35 V/m entspricht. Wie das Umrechnen von µW/m2 in V/m gemacht wird, kann per Suchmaschine gefunden werden. Unser Messgerät hat eine Tabelle auf der Rückseite:

Umrechnungstabelle

Hier eine Auflistung der Daten aller 14 Messpunkten vor und nach der Antenne in µW/m2.

  • Messung 1 = vor dem Bau der Antenne (Mittelwert 1 µW/m2)
  • Messung 2 = nach in Betriebnahme der Antenne (Mittelwert 2 µW/m2)
MessungMittelwert 1 µW/m2Mittelwert 2 µW/m2
1.10.35558
2.10.053.3
2.20.050.85
3.16.459.5
3.22.1531.5
4.11.12.8
4.22.356.6
4.31.552.6
3.36.55330
0.12.7111.5
1.20.6535
9.11.4528
0.20.3556
9.21.55148

Wenn man diese Werte via Excel in eine Grafik umwandelt, erhält man ein “spannendes und interessantes Bild”.

  • Messung 1 in Blau = vor dem Bau der Antenne (Mittelwert 1 µW/m2)
  • Messung 2 in Rot = nach in Betriebnahme der Antenne (Mittelwert 2 µW/m2)

grafik_messungen_mittelwerte

Wir werden die Messungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchführen um zu sehen wie sich die Strahlungsdichte entwickelt.

Baurekursgericht- Entscheid im Zürcher Seefeld

Am März 2011 erhielten wir negativen Bescheid des Baurekursgericht (Link zum Beitrag). Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kann zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Interessant, im Zürcher Seefeld entschied das Baurekursgericht gegen eine Antenne und heisst die Beschwerde der Anwohner gut!

Auf der Interesentweite von 20min.ch ist zu lesen von:

  • «Faust aufs Auge»
  • «In keiner Weise die geforderte befriedigende Gesamtwirkung»
  • «Erheblich beeinträchtigten» des Erscheinungsbilds der Gartenstadtsiedlung»

Hier der Link zum Beitrag von 20min.ch


Bild der Mobilfunkantenne auf der Nachbarhaus:

Die Antenne steht!

Es sieht so aus, als wären die Arbeiten abgeschlossen… Die Antenne steht!

Nun ist es definitiv, der Masten steht!

Am morgen des Samstags,  3. Oktober 2009 hatten wir den ersten Kontakt mit dem Holzgerüst auf dem Dach unseres Nachbarhauses.

Heute, am  2. Juni 2016 ist es definitiv.

2434 Tage nach dem ersten Kontakt wurde der Masten der Mobilfunkantenne geliefert.

Die Stimmung bei uns am Heimeliweg ist dementsprechend…

2016_06_02_IMG_0386

Bild durch das Wohnzimmer Fenster:

2016_06_07_IMG_0402

Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!

Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird. 

Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.

Unser Rekurs wurde abgewiesen!

Am Freitag 12.September 2014 wurde unser Anwalt darüber informiert dass das Baurekursgericht unsern Rekurs abgewiesen hat. Wir wurden verpflichtet die Gerichtskosten zu übernehmen und eine Entschädigung zu zahlen.

Für uns heisst das ein weiteres Mal einen Rückschlag verdauen… Und ein weiteres Mal werden wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen.

Möglichsind jetzt zwei Optionen:

  1. Kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht, der Entscheid wird rechtskräftig
  2. Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Die nächsten Tage werden zeigen in welche Richtung wir gehen…

Weiterer Neubau einer Mobilfunkanlage in Schlieren: Langackerstrasse 13

Eine weitere Mobilfunkanlage in unserer Nähe ist in Planung, an der Langackerstrasse 13 soll auf dem Dach die neue Antenne erstellt werden. Gemäss Amtlicher Mitteilung der Stadt Schlieren ist der Bauherr die Swisscom (Schweiz) AG.

Langackerstrasse_001

Die Dauer der Planauflage ist 20 Tage, ab dem Datum der Ausschreibung 15. August 2014.

Wir werden die nächsten Schritte gespannt mitverfolgen.

Eine aktuelle Übersicht aller Sendeanlagen ist auf der BAKOM Website ersichtlich, hier der direkte Link zur Gemeinde Schlieren:

http://s.geo.admin.ch/787c0e2d5

 

Schlieren – wo Zürich Zukunft hat…

Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung!

Nach rund zwei Jahren Stillschweigen haben wir eigentlich gehofft, dass sich die Angelegenheit erledigt hätte. Leider haben wir nicht mit der Abteilung Bau und Planung der Stadt Schlieren gerechnet, die nun wieder eine Baubewilligung für diese Antenne ausgestellt hat. Wir sind vor allem enttäuscht, mit welchen Argumenten die Antenne erneut bewilligt wurde.

Der Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung wurde erstellt und ist von unseren Anwälten fristgerecht dem Baugericht eingereicht worden!

 

Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
25
2
. . .
23
3
. . .
34
4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
16

Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html