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Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Unser Rekurs wurde abgewiesen!

Am Freitag 12.September 2014 wurde unser Anwalt darüber informiert dass das Baurekursgericht unsern Rekurs abgewiesen hat. Wir wurden verpflichtet die Gerichtskosten zu übernehmen und eine Entschädigung zu zahlen.

Für uns heisst das ein weiteres Mal einen Rückschlag verdauen… Und ein weiteres Mal werden wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen.

Möglichsind jetzt zwei Optionen:

  1. Kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht, der Entscheid wird rechtskräftig
  2. Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Die nächsten Tage werden zeigen in welche Richtung wir gehen…

Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung!

Nach rund zwei Jahren Stillschweigen haben wir eigentlich gehofft, dass sich die Angelegenheit erledigt hätte. Leider haben wir nicht mit der Abteilung Bau und Planung der Stadt Schlieren gerechnet, die nun wieder eine Baubewilligung für diese Antenne ausgestellt hat. Wir sind vor allem enttäuscht, mit welchen Argumenten die Antenne erneut bewilligt wurde.

Der Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung wurde erstellt und ist von unseren Anwälten fristgerecht dem Baugericht eingereicht worden!

 

Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
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3
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4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
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Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html

Negativer Entscheid des Baurekursgerichts

Lange ist es her, als wir hier das letzte mal einen Beitrag gepostet haben.

Nun, letzte Woche ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich eingetroffen, der für uns leider nicht wirklich gut aussieht. Das Gericht hat den Rekurs von Orange gutgeheissen. Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kommt zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Ob und wie wir jetzt weitermachen, wird sich in den kommenden Tagen zeigen…

Morgen soll das Bauvorhaben publiziert werden

Morgen ist Freitag…

Jeweils am Freitag sollten die Bauvorhaben in der Limmattaler Zeitung publiziert werden.

Das wird das erste mal, das ich die Zeitung am Morgen lese!

Wahrscheinlich wird der Gang zum Briefkasten das erste sein das ich morgen Früh machen werde. Wenn Morgen das Bauvorhaben publiziert wird, können wir mit der Formulierung der Einsprache beginnen. Anscheinend kostet das 50.- Sfr.

Gespräche mit den Heimeliweg Nachbarn

Schon komisch, so ein “Holzgestell” wird sofort von allen wahrgenommen.
Zum Glück ist das so!

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Wir sind also nicht die einzigen die Einsprache erheben wollen.
Nun ist das Bauvorhaben noch nicht publiziert, also müssen wir noch warten.
Ich denke da werden sich noch weitere Nachbarn finden…

Wieso wird so ein “Holzgestell” genau am Freitag vor den Herbsferien aufgestellt?
Nun, hoffen wir mal das das ein Zufall ist.
😉