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Baurekursgericht- Entscheid im Zürcher Seefeld

Am März 2011 erhielten wir negativen Bescheid des Baurekursgericht (Link zum Beitrag). Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kann zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Interessant, im Zürcher Seefeld entschied das Baurekursgericht gegen eine Antenne und heisst die Beschwerde der Anwohner gut!

Auf der Interesentweite von 20min.ch ist zu lesen von:

  • «Faust aufs Auge»
  • «In keiner Weise die geforderte befriedigende Gesamtwirkung»
  • «Erheblich beeinträchtigten» des Erscheinungsbilds der Gartenstadtsiedlung»

Hier der Link zum Beitrag von 20min.ch


Bild der Mobilfunkantenne auf der Nachbarhaus:

Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Unser Rekurs wurde abgewiesen!

Am Freitag 12.September 2014 wurde unser Anwalt darüber informiert dass das Baurekursgericht unsern Rekurs abgewiesen hat. Wir wurden verpflichtet die Gerichtskosten zu übernehmen und eine Entschädigung zu zahlen.

Für uns heisst das ein weiteres Mal einen Rückschlag verdauen… Und ein weiteres Mal werden wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen.

Möglichsind jetzt zwei Optionen:

  1. Kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht, der Entscheid wird rechtskräftig
  2. Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Die nächsten Tage werden zeigen in welche Richtung wir gehen…

Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
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2
. . .
23
3
. . .
34
4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
16

Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Wegen Mobilfunktantenne: Anwohner sauer auf Stadt”

LIZ 2011 04 28 A

Heute ist ein weiterer Artikel über unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunktantenne in der Limmattaler Zeitung erschienen. Der Artikel füllt fast eine ganzen Seite (die Seite 3 im zweiten Bund) und ist auch auf Limmattalerzeitung.ch erschienen.

LIZ 2011 04 28 B

Wir danken Frau Emmenegger und der Limmattaler Zeitung für den Beitrag!

Quelle: az Limmattaler Zeitung
von Nicole Emmenegger

Mischa und Sonja Walder sind in Schlieren aufgewachsen und bezeichnen sich als «Urschlieremer». Doch jetzt fühlen sich die Eltern von drei Kindern von ihrer Heimatgemeinde im Stich gelassen – so wie auch einige ihrer Nachbarn im idyllischen Gartenquartier rund um den Heimeliweg. Der Grund: Die Stadt will sich nicht länger gegen eine Mobilfunkantenne auf einem benachbarten Mehrfamilienhaus an der Kesslerstrasse 13 einsetzten.

Im April 2010 hatte der städtische Ausschuss Bau und Planung dem Mobilfunkanbieter Orange die Baubewilligung für die Antenne auf dem Dach des Café Plaza verweigert. Orange rekurrierte gegen diesen Entscheid und bekam im März vor dem kantonalen Baurekursgericht recht – ein Urteil, dass die Stadt Schlieren akzeptiert.

«Wir waren sehr niedergeschlagen und hätten unseren Widerstand gegen die Antenne fast aufgegeben», beschreibt Mischa Walder die Reaktionen im Quartier auf die Mitteilung der Stadt. Einige Nachbarn hätten am liebsten ihre Siebensachen gepackt. «Es sollte doch ein Ziel sein, dass junge Familien in Schlieren bleiben. Auch deshalb können wir nicht verstehen, dass man unser Anliegen nicht weiter unterstützt», so Walder.

Antenne auf Augenhöhe

Er und seine Mitstreiter sind nach wie vor überzeugt: Eine rund fünf Meter hohe Antenne mitten in der Wohnzone wirkt störend – zumal sie sich direkt auf Augenhöhe derjenigen Nachbarn befinden würde, deren Häuser erhöht am Hang hinter dem geplanten Standort stehen.

«Wir wollen von unserem Wohnzimmer aus nicht direkt auf diese Antenne blicken», so Walder. Deshalb haben seine Frau und er sich zusammen mit sechs weiteren Parteien einen Anwalt genommen und vor kurzem Rekurs gegen das Urteil des kantonalen Baurekursgerichts eingelegt. Dieser wird nun vom Verwaltungsgericht behandelt. Die Beschwerdeführer sind überzeugt, dass sich ihr Einsatz lohnt: «Die Anwälte sagen, dass wir vor dem Verwaltungsgericht durchaus Chancen haben», so Walder.

«Keine Erfolgsaussichten»

Zum gegenteiligen Schluss ist man bei der Stadt Schlieren gekommen. «Die Erfahrungswerte aus der Rechtspraxis zeigen, dass in solchen Fällen ein Gang vors Verwaltungsgericht keine Erfolgsaussichten hat», sagt Bausekretär René Schaffner. Das von den Anwohnern kritisierte Urteil des Baurekursgerichts, die Anlage füge sich optisch genügend in die Umgebung ein, sei für ihn «nachvollziehbar», so Schaffner.

Diese Aussage mag erstaunen, denn im April 2010 hatte die Stadt das Baugesuch von Orange mit deutlichen Worten abgelehnt: Die geplante Antennenanlage an der Kesslerstrasse wirke «störend, überdimensioniert, schlecht positioniert». Man habe damals die möglichen Spielräume ausgelotet, begründet Schaffner die scheinbare Kehrtwende. Baurechtlich sei das Urteil des Baurekursgerichts haltbar, dass technische Anlagen – im Gegensatz zu Gebäuden – die maximal erlaubte Bauhöhe in einer Zone überschreiten dürfen.

«Braucht es die Antenne wirklich?»

Dass auch der Mobilfunkanbieter Orange seine Spielräume zugunsten der Anwohner genutzt hat, bezweifelt Mischa Walder: «Wir telefonieren selber mit Orange und haben immer vollen Empfang. Braucht es diese Antenne wirklich?», fragt er. Ausserdem gebe es geeignetere Standorte als auf dem Dach des rund 12 Meter hohen Mehrfamilienhauses an der Kesslerstrasse: «In der Nähe stehen höhere Gebäude, auf deren Dächer eine Antenne weniger ins Auge stechen würde», so Walder. Er fordert von der Stadt einen Zonenplan, der verbindlich festhält, wo in Schlieren Mobilfunkantennen gebaut werden dürfen und wo nicht.

Eine solche Standortplanung hatte 2010 der Gemeindeparlamentarier Jürg Naumann (QV) in einer kleinen Anfrage angeregt – ohne Erfolg. Der Stadtrat bezeichnete eine Standortplanung in seiner Antwort als «nicht durchführbar». Die Begründung: Eine solche Auswahl wäre in den kompakten Wohnzonen von Schlieren «willkürlich» und für die Betroffenen «immer ungerecht». Bereits 2009 war der Versuch des Schlieremer Gemeindeparlaments gescheitert, Mobilfunkanlagen nur dann zu erlauben, wenn sie mindestens 45 Meter von Wohnungen, Spielplätzen oder Schulhäusern entfernt sind. Die kantonale Baurekurskommission hatte eine Einsprache der Swisscom AG gegen diesen Parlamentsbeschluss gut geheissen.

Trotz dieser Urteile dürfen die Schlieremer auf mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Standortwahl hoffen. Wie Bausekretär René Schaffner bestätigt, sind drei Mobilfunkanbieter auf die Stadt zugekommen – mit dem Vorschlag, ein Dialog-Modell zu vereinbaren. Dieses soll es der Stadt ermöglichen, in einer früheren Planungsphase Einfluss zu nehmen und alternative Standorte für Handyantennen vorzuschlagen. Laut Schaffner sind die Verhandlungen für die Vereinbarung schon weit fortgeschritten.

(az Limmattaler Zeitung)

Wir geben nicht auf !!!

Nach dem von unserer Sicht aus unverständlichen und negativen Entscheid des Baurekursgerichtes mussten wir uns fragen, wie und ob wir gegen die geplante Mobilfunkantenne weiter vorgehen werden.

In den letzten Wochen haben wir uns nochmals Gedanken gemacht und mit unseren Nachbarn das weitere vorgehen besprochen. Es wurde schnell klar, wir geben noch nicht auf!

Nach wie vor können wir die Begründungen im Entscheid des Baurekursgerichtes nicht verstehen. Ebenfalls den Entscheid der Stadt Schlieren, die dagegen nichts mehr unternehmen will, ist für uns unverständlich. Wir haben uns darum entschieden einen Rechtsanwalt mit auf unsere Seite zu holen.

Dass ein Gesetzesvertreter nicht ohne Entlöhnung arbeitet versteht sich von selbst. Aus diesem Grund haben wir unsere Nachbarn und verbündete angefragt und angefangen Geld zu Sammeln. Wie schnell wir auf einen (aus meiner Sicht) hohen Betrag gekommen sind zeigte mir, dass wir immer noch zusammenstehen können.

So konnte unser Rechtsanwalt als Beschwerdeführer im Namen von sieben Parteien pünktlich die Beschwerde gegen das Baurekursgerichtes des Kantons Zürich einreichen. Sieben Parteien sind es deshalb, da nur Parteien berechtigt zur Beschwerde sind, die am Anfang auch das “Begehren um Zustellung von Baurechtsentscheid” angefordert haben.

Wir möchte uns auf diesem Weg auch bei allen recht herzlich Danken, die uns in unserem Vorhaben finanziell und mit Taten unterstützen und das sind nicht wenige!!!

Vielen Dank!

Es ist schön mitzuerleben, dass man auch in “weniger schönen Angelegenheiten” zusammen stehen kann!

Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe. Das Bausekretariat würde beauftragt, das Bewilligungsverfahren weiterzuführen und das Bauvorhaben vollumfänglich zu beurteilen, d.h. gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen das Bauvorhaben zu genehmigen.

Da die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde verzichtet, liegt es jetzt an uns weiter zu machen…

Negativer Entscheid des Baurekursgerichts

Lange ist es her, als wir hier das letzte mal einen Beitrag gepostet haben.

Nun, letzte Woche ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich eingetroffen, der für uns leider nicht wirklich gut aussieht. Das Gericht hat den Rekurs von Orange gutgeheissen. Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kommt zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Ob und wie wir jetzt weitermachen, wird sich in den kommenden Tagen zeigen…