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Baurekursgericht- Entscheid im Zürcher Seefeld

Am März 2011 erhielten wir negativen Bescheid des Baurekursgericht (Link zum Beitrag). Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kann zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Interessant, im Zürcher Seefeld entschied das Baurekursgericht gegen eine Antenne und heisst die Beschwerde der Anwohner gut!

Auf der Interesentweite von 20min.ch ist zu lesen von:

  • «Faust aufs Auge»
  • «In keiner Weise die geforderte befriedigende Gesamtwirkung»
  • «Erheblich beeinträchtigten» des Erscheinungsbilds der Gartenstadtsiedlung»

Hier der Link zum Beitrag von 20min.ch


Bild der Mobilfunkantenne auf der Nachbarhaus:

Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!

Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird. 

Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.

Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe. Das Bausekretariat würde beauftragt, das Bewilligungsverfahren weiterzuführen und das Bauvorhaben vollumfänglich zu beurteilen, d.h. gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen das Bauvorhaben zu genehmigen.

Da die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde verzichtet, liegt es jetzt an uns weiter zu machen…

Negativer Entscheid des Baurekursgerichts

Lange ist es her, als wir hier das letzte mal einen Beitrag gepostet haben.

Nun, letzte Woche ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich eingetroffen, der für uns leider nicht wirklich gut aussieht. Das Gericht hat den Rekurs von Orange gutgeheissen. Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kommt zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Ob und wie wir jetzt weitermachen, wird sich in den kommenden Tagen zeigen…

Die Mobilfunkantenne an der Freiestrasse 48 darf gebaut werden…

Bis zum heutigen Tag haben wir noch keine weiteren Infos über den Entscheid der Baurechtskommission was den Bau der Mobilfunkanlage auf unserem Nachbar- Grundstück (Kesslerstrasse 13) angeht. Wir hoffen natürlich weiterhin das die Anlage nicht gebaut wird. Auch zum Thema “Leitfaden Mobilfunk” haben wir noch nichts neues gehört.

News gibt es von der Mobilfunkanlage an der Freienstrasse 48, die Stadt Schlieren hat die Baubewilligung erteilt, die Swisscom Antenne darf also gebaut werden. Da wir die einzigen gewesen sind, die den Baurechtentscheid angefordert haben (im Wert von 50.- Sfr), wird da aus unserer Sicht kein Rekurs erhoben und die Antenne wird wahrscheinlich wie geplant gebaut.

Bei der 5m hohen Antenne soll lediglich der Antennenmast über das Dach hinaus ragen, die gesamte Technik soll sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Es fällt auf, dass bei allen Antennen Projekten die ich kennengelernt habe, die Grundeigentümer der Liegenschaften immer an einem anderen Ort wohnen…


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Noch eine weitere Mobilfunkantenne für Schlieren?

Der Entscheid der Baurechtskommission betreffed der geplanten Antenne an der Kesslerstrasse 13 ist noch am laufen. Inzwischen wurde letzte Woche wurde bekannt, das noch eine Bauausschreibung für eine weitere Mobilfunkantenne läuft. Die Antenne wird von Swisscom gebaut und soll an der Freiestrasse 48 in Schlieren gebaut werden.

Das Gebäude an der Freienstrasse 48 befindet sich c.a. 300m Luftlinie von der geplanten Antenne an der Kesslerstrasse 13.

Und einmal mehr stellen wir uns die Frage,
wieviel Antennen braucht Schlieren?

Heisst der Grundsatz hier:
mehr Wohnungen= mehr Einwohner= mehr Handys= mehr Antennen?

Ab dem 5.8.2010 kann für 20 Tage das Begehren für die Zustellung des Baurechts- Entscheid gestellt werden, natürlich nur gegen eine Gebühr von 50 Sfr.

freiestrasse48

freiestrasse48 2


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Ein weiterer Artikel in der LiZ: “Etappensieg für Anwohner des Heimeliwegs”

Heute ist in der Limmattaler Zeitung ein weiterer Beitrag über unseren Kampf gegen die Mobilfunkantenne erschienen.

Wir sind der Meinung, das das grosse Interesse und das “aufmerksam machen” sicherlich zum ersten positiven Entscheid beigetragen hat!

Es ist an der Zeit Danke zu sagen, allen die uns unterstützt haben, uns Tipps und Ratschläge erteilten, die Petition unterschrieben haben und natürlich den Verantwortlichen der Stadt Schlieren.

Ein weiteres “Danke schön” natürlich auch der Limmattaler Zeitung!

LiZ 2010 04 20 front

LiZ 2010 04 20

Den kompletten Beitrag findet man auf Seite 15 im Regionalbund und kann hier im Download– Bereich heruntergeladen werden (Link).

Keine Baubewilligung für die “schlecht positionierte Antenne”

Die “schlecht positionierte Antenne in der wertvollen Gartensiedlung” hat vorerst keine Baubewilligung bekommen.

Per Nachnahme ist die “Stellungsnahme zum Baugesuch” gestern angekommen. Da bei uns niemand zu Hause war, musste der Entscheid der Stadt Schlieren heute auf der Post gegen eine Gebühr von 50.- Chf abgeholt werden.

Wir sind sehr froh, das die Stadt Schlieren das Bauvorhaben ähnlich sieht wie wir. Ein paar Zeilen möchte ich hier Zitieren:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

 

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das heist aber noch nicht, das die Antenne nicht gebaut wird. Natürlich kann gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht werden. Es würde uns aber sehr wundern, wenn eine andere Behörde den Antenenn- Standort nicht so wie die Stadt Schlieren (und wir) beurteilen würden!

Begehren um Zustellung von Baurechtsentscheid

Montag,
das Wochenende haben wir mit sehr viel lesen und surfen verbracht…

Um gegen ein Baugesuch einer Mobilfunkantenne Einsprache einzureichen muss bei der Stadt/ Gemeinde erst ein “Begehren um Zustellung von Baurechtsentscheid” gestellt werden. Das Begehren muss bis spätestens 20 Tage nach der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich eingehen. Für die Zustellung des Baurechtlichen Entscheides wir eine Gebühr von CHF 50.- verlangt.

Für alle die, die ein solches “Begehren” einreichen möchten haben wir eine Vorlage erstellt. Diese Woche werden wir die Flugblätter verteilen, wir überlegen uns bei jedem Flugblatt eine solche Vorlage beizulegen.

Schöne wäre es, wenn bei der Stadt so viele Begehren wie Möglich eingehen würde…