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Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!

Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird. 

Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.

Weiterer Neubau einer Mobilfunkanlage in Schlieren: Langackerstrasse 13

Eine weitere Mobilfunkanlage in unserer Nähe ist in Planung, an der Langackerstrasse 13 soll auf dem Dach die neue Antenne erstellt werden. Gemäss Amtlicher Mitteilung der Stadt Schlieren ist der Bauherr die Swisscom (Schweiz) AG.

Langackerstrasse_001

Die Dauer der Planauflage ist 20 Tage, ab dem Datum der Ausschreibung 15. August 2014.

Wir werden die nächsten Schritte gespannt mitverfolgen.

Eine aktuelle Übersicht aller Sendeanlagen ist auf der BAKOM Website ersichtlich, hier der direkte Link zur Gemeinde Schlieren:

http://s.geo.admin.ch/787c0e2d5

 

Schlieren – wo Zürich Zukunft hat…

Dialogmodell: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates

Link zum Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom  19. November 2012

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates:

Mobilfunkanlagen, Vernehmlassung über einen Entwurf des Planungs- und Baugesetzes und über eine gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunksendeanlagen (Dialogmodell), Stellungnahme

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 26. September 2012 lädt die Baudirektion des Kantons Zürich ein, zu einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat im Jahr 2008 eine Behördeninitiative eingereicht, welche verlangt, dass der Kanton ein Modell für die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern erarbeitet. Ziel ist dabei, die Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten zu senken. Die Baudirektion hat in der Folge eine Vorlage für die §§ 78 a und 249 a des PBG ausgearbeitet, welche es ermöglichen soll, die Standorte von Sendeanlagen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben zu optimieren. Die Anpassung des PBG alleine genügt jedoch noch nicht, die Gemeinden müssten in der Folge auch ihre Bau- und Zonenordnungen entsprechend anpassen.

Dialogmodell
Die drei schweizerischen Mobilfunkbetreiber haben, um dem verbreiteten Widerstand gegen neue Antennen etwas entgegensetzen zu können, ein Dialogmodell erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt den kommunalen Bewilligungsbehörden Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen. Vor der Eingabe eines konkreten Bauvorhabens können die Gemeinden zudem Alternativstandorte vorschlagen, sofern sie innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennen. Diese Art von Vereinbarung haben z.B. die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden “Mobilfunk für Gemeinden und Städte” eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Schlieren hat mit Beschluss vom 8. August 2011 eine Vereinbarung gemäss dem Dialogmodell, wie es nun auch der Kanton vorschlägt, abgeschlossen. Die Erfahrungen sind allerdings eher ernüchternd. Bisher hat ein Mobilfunkbetreiber Standorte angemeldet, eine Koordination mit den anderen Anbietern hat nicht stattgefunden.

Fazit
Das Dialogmodell bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Tätigkeit der Mobilfunkbetreiber zu koordinieren. Diese müssen allerdings von sich aus aktiv werden. Ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt, muss aber offen gelassen werden. Aufgrund der Erfahrungen steht Schlieren dem Vorhaben ablehnend gegenüber.

Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Vernehmlassung über den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes und über die gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunkanlagen (Dialogmodell) wird ablehnend beantwortet.

2. Der Stadtingenieur wird ermächtigt, das Antwortformular gemäss den Erwägungen zu verfassen

Quelle: www.schlieren.ch

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus

Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag):

Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.

Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.

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Keine Baubewilligung für die “schlecht positionierte Antenne”

Die “schlecht positionierte Antenne in der wertvollen Gartensiedlung” hat vorerst keine Baubewilligung bekommen.

Per Nachnahme ist die “Stellungsnahme zum Baugesuch” gestern angekommen. Da bei uns niemand zu Hause war, musste der Entscheid der Stadt Schlieren heute auf der Post gegen eine Gebühr von 50.- Chf abgeholt werden.

Wir sind sehr froh, das die Stadt Schlieren das Bauvorhaben ähnlich sieht wie wir. Ein paar Zeilen möchte ich hier Zitieren:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

 

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das heist aber noch nicht, das die Antenne nicht gebaut wird. Natürlich kann gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht werden. Es würde uns aber sehr wundern, wenn eine andere Behörde den Antenenn- Standort nicht so wie die Stadt Schlieren (und wir) beurteilen würden!

Bauordnung Schlieren, Art. 25a (Mobilfunkantennen)

Wenn alles gut gelaufen wäre, müssten wir uns um den neuen Standort keine Gedanken machen!!!

Eine Motion des Gemeinderates hätte verhindern sollen das neue Mobilfunkantennen in der Nähe von OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung) gebaut werden dürfen!

Wortlaut der Motion:
„Wir beauftragen den Stadtrat, die Bauordnung dahingehend zu ändern, dass keine Mobilfunkantennen in Gebieten erstellt werden, in denen im Umkreis von 45 Metern Wohnungen, Spielplätze, Schulhäuser und Orte mit empfindlicher Nutzung vorhanden sind“.

Begründung:
In den ersten 45 Metern ist nachweislich die Strahlung von Mobilfunk-Anlagen am Höchsten. Elektrosmog ist gesundheitsschädigend und fördert das Wachstum von Krebs. Mobilfunkantennen müssen nicht zwingend in Wohnquartieren stehen, da ihre Leistung bis 4 km reicht.“

Zur Geschichte der Motion:

  • Der Stadtrat hat am 22. August 2005 beschlossen, die Motion abzulehnen, sich aber bereit erklärt, diese als Postulat entgegenzunehmen.
  • Trotzdem hat am 5. September das Parlament die Motion zur Prüfung und Antragstellung an den Stadtrat überwiesen.
  • Mit Beschluss vom 29. Mai 2006 hat der Stadtrat in der Folge mit einer ausführlichen Begründung dem Gemeinderat beantragt, den Vorstoss mangels Rechtsgrundlage abzuschreiben.
  • Das Parlament hat am 25. September 2006 die Motion jedoch für erheblich erklärt und die Vorlage an den Stadtrat zurückgewiesen.
  • Mit Beschluss vom 2. Juli 2007 hat der Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, ergänzt um den Art. 25a „Mobilfunkantennenanlagen“, zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
  • Am 19. November schliesslich hat der Stadtrat dem Parlament die Ergänzung der Bau und Zonenordnung um den Art. 25a „Mobilfunkantennenanlagen“ mit ablehnender Empfehlung vorgelegt.
  • Am 4. Februar 2008 beschloss der Gemeinderat mit 18 zu null Stimmen, dass die Bauordnung vom 16. September 1996 mit Art. 25a (Mobilfunkantennen) ergänzt wird.
  • Die Swisscom (Schweiz) AG rekurriert gegen den Entscheid des Parlaments.
  • Mit Entscheid vom 27. Februar 2009 heisst die Baurekurskommission I des Kantons Zürich den Rekurs der Swisscom AG gut.
  • Der Gemeinderat Schlieren verzichtet aufgrund der geringen Chancen und Möglichkeiten auf einen Rekurs gegen diesen Entscheid der Baurekurskommission I des Kantons Zürich.

Mit dem Verzicht auf einen Weiterzug des Entscheides der Baurekurskommission ist der Artikel 25a „Mobilfunkantennenanlagen“ der Bauordnung der Stadt Schlieren wieder aufgehoben.
(Quelle: schlieren.ch, Dokument: Vorlage 36)

Wir bedauern, dass der Gemeinderat auf einen Rekurs verzichtet hat.
Sehen aber darin, dass der Bau von neuen Mobilfunkantennen in Schlieren ein politisches Thema ist und hoffentlich auch bleibt!