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Dialogmodell: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates

Link zum Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom  19. November 2012

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates:

Mobilfunkanlagen, Vernehmlassung über einen Entwurf des Planungs- und Baugesetzes und über eine gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunksendeanlagen (Dialogmodell), Stellungnahme

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 26. September 2012 lädt die Baudirektion des Kantons Zürich ein, zu einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat im Jahr 2008 eine Behördeninitiative eingereicht, welche verlangt, dass der Kanton ein Modell für die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern erarbeitet. Ziel ist dabei, die Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten zu senken. Die Baudirektion hat in der Folge eine Vorlage für die §§ 78 a und 249 a des PBG ausgearbeitet, welche es ermöglichen soll, die Standorte von Sendeanlagen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben zu optimieren. Die Anpassung des PBG alleine genügt jedoch noch nicht, die Gemeinden müssten in der Folge auch ihre Bau- und Zonenordnungen entsprechend anpassen.

Dialogmodell
Die drei schweizerischen Mobilfunkbetreiber haben, um dem verbreiteten Widerstand gegen neue Antennen etwas entgegensetzen zu können, ein Dialogmodell erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt den kommunalen Bewilligungsbehörden Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen. Vor der Eingabe eines konkreten Bauvorhabens können die Gemeinden zudem Alternativstandorte vorschlagen, sofern sie innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennen. Diese Art von Vereinbarung haben z.B. die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden “Mobilfunk für Gemeinden und Städte” eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Schlieren hat mit Beschluss vom 8. August 2011 eine Vereinbarung gemäss dem Dialogmodell, wie es nun auch der Kanton vorschlägt, abgeschlossen. Die Erfahrungen sind allerdings eher ernüchternd. Bisher hat ein Mobilfunkbetreiber Standorte angemeldet, eine Koordination mit den anderen Anbietern hat nicht stattgefunden.

Fazit
Das Dialogmodell bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Tätigkeit der Mobilfunkbetreiber zu koordinieren. Diese müssen allerdings von sich aus aktiv werden. Ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt, muss aber offen gelassen werden. Aufgrund der Erfahrungen steht Schlieren dem Vorhaben ablehnend gegenüber.

Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Vernehmlassung über den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes und über die gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunkanlagen (Dialogmodell) wird ablehnend beantwortet.

2. Der Stadtingenieur wird ermächtigt, das Antwortformular gemäss den Erwägungen zu verfassen

Quelle: www.schlieren.ch

Die Mobilfunkantenne an der Freienstrasse 48 steht!

Die Mobilfunkantenne an der Freienstrasse 48, über die wir auch schon berichtet haben (Tag: Freienstrasse 48), steht nun. Die Antenne an diesem Standort konnte ohne Einsprachen gebaut werden. Wieviel Mobilfunkanlagen nun in Schlieren stehen kann auf der Karte des BAKOM eingesehen werden, hier der Link dazu: http://map.funksender.admin.ch/bakom.php.

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Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort

Über den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» und die kleine Anfrage dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der Limmattaler Zeitung zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen.

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort”

Schlieren- Der Stadtrat hat mit den Mobilfunkanbietern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkanlagen abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt der Baubehörde Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen und Alternativstandorte vorzuschlagen, sofern innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennbar ist. Diese Art von Vereinbarung haben gemäss Stadtrat zum Beispiel die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Mit dem Abschluss der Vereinbarung kann die Stadt auf die Standorte von Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen und vor allem werden sämtliche Vorhaben aller Mobilfunkanbieter einmal jährlich zusammengefasst. (AZ)

Quelle: Limmattaler Zeitung von Samstag 13. August 2011

 

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Negativer Entscheid des Baurekursgerichts

Lange ist es her, als wir hier das letzte mal einen Beitrag gepostet haben.

Nun, letzte Woche ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich eingetroffen, der für uns leider nicht wirklich gut aussieht. Das Gericht hat den Rekurs von Orange gutgeheissen. Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kommt zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Ob und wie wir jetzt weitermachen, wird sich in den kommenden Tagen zeigen…

Die Mobilfunkantenne an der Freiestrasse 48 darf gebaut werden…

Bis zum heutigen Tag haben wir noch keine weiteren Infos über den Entscheid der Baurechtskommission was den Bau der Mobilfunkanlage auf unserem Nachbar- Grundstück (Kesslerstrasse 13) angeht. Wir hoffen natürlich weiterhin das die Anlage nicht gebaut wird. Auch zum Thema “Leitfaden Mobilfunk” haben wir noch nichts neues gehört.

News gibt es von der Mobilfunkanlage an der Freienstrasse 48, die Stadt Schlieren hat die Baubewilligung erteilt, die Swisscom Antenne darf also gebaut werden. Da wir die einzigen gewesen sind, die den Baurechtentscheid angefordert haben (im Wert von 50.- Sfr), wird da aus unserer Sicht kein Rekurs erhoben und die Antenne wird wahrscheinlich wie geplant gebaut.

Bei der 5m hohen Antenne soll lediglich der Antennenmast über das Dach hinaus ragen, die gesamte Technik soll sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Es fällt auf, dass bei allen Antennen Projekten die ich kennengelernt habe, die Grundeigentümer der Liegenschaften immer an einem anderen Ort wohnen…


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Der Sturz des Holzgerüstes/ Bauprofil

Das am Montag kurz vor dem Besuch der Baurechtskommission, wieder aufgestellte Holzgerüst (Bauprofil) hat nicht lange Stand gehalten (Beitrag von Montag).

Das wieder aufstellen des Gerüstes hatte 2 min gedauert, der Wind gestern Nachmittag hat unsere Aussicht in ein paar Sekunden wieder hergestellt…

Wir deuten das als positives Omen!

Die Resten des umgefallenen Holzgerüstes (Bauprofil) wurden dann so gegen 19:00 noch ganz weggeräumt, momentan ist das Dach “wieder Frei”.

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Baurechtskommission sieht sich den Standort vor Ort an

Das Bauprofil/ Holzgestell steht wieder…

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Heute wurde der Standort der geplanten Mobilfunkantenne durch die Baurekurskommission vor Ort angeschaut. Dabei waren auch Vertreter von Orange, der Stadt Schlieren, Rechtsanwälte und Anwohner des Heimeliwegs. Kurz vor dem Besuch wurde auch das Bauprofil, welches der Wind im Februar umgestossen hatte, wieder aufgestellt.

Entschieden wurde noch nicht, wir hoffen natürlich dass die Baurekurskommission die Situation auch so sieht wie die Stadt Schlieren und wir. Bis jetzt hat sich eigentlich jeder, der das Foto mit dem Ausblick aus unserem Wohnzimmer gesehen hat, sofort auf unsere Seite gestellt. Leider wollte sich aber niemand aus der Delegation die Aussicht aus unserem Wohnzimmer ansehen.

Nach ein paar Monaten freie Sicht, sind wir nun wieder gezwungen bei jedem Blick aus dem Fenster an die geplante Antenne zu denken.

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Noch eine weitere Mobilfunkantenne für Schlieren?

Der Entscheid der Baurechtskommission betreffed der geplanten Antenne an der Kesslerstrasse 13 ist noch am laufen. Inzwischen wurde letzte Woche wurde bekannt, das noch eine Bauausschreibung für eine weitere Mobilfunkantenne läuft. Die Antenne wird von Swisscom gebaut und soll an der Freiestrasse 48 in Schlieren gebaut werden.

Das Gebäude an der Freienstrasse 48 befindet sich c.a. 300m Luftlinie von der geplanten Antenne an der Kesslerstrasse 13.

Und einmal mehr stellen wir uns die Frage,
wieviel Antennen braucht Schlieren?

Heisst der Grundsatz hier:
mehr Wohnungen= mehr Einwohner= mehr Handys= mehr Antennen?

Ab dem 5.8.2010 kann für 20 Tage das Begehren für die Zustellung des Baurechts- Entscheid gestellt werden, natürlich nur gegen eine Gebühr von 50 Sfr.

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Keine Baubewilligung für die “schlecht positionierte Antenne”

Die “schlecht positionierte Antenne in der wertvollen Gartensiedlung” hat vorerst keine Baubewilligung bekommen.

Per Nachnahme ist die “Stellungsnahme zum Baugesuch” gestern angekommen. Da bei uns niemand zu Hause war, musste der Entscheid der Stadt Schlieren heute auf der Post gegen eine Gebühr von 50.- Chf abgeholt werden.

Wir sind sehr froh, das die Stadt Schlieren das Bauvorhaben ähnlich sieht wie wir. Ein paar Zeilen möchte ich hier Zitieren:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

 

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das heist aber noch nicht, das die Antenne nicht gebaut wird. Natürlich kann gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht werden. Es würde uns aber sehr wundern, wenn eine andere Behörde den Antenenn- Standort nicht so wie die Stadt Schlieren (und wir) beurteilen würden!

Noch keine News

Bis jetzt haben wir noch nichts neues gehört, was die Bewiligung angeht…

Aber als ich heute nach Hause gekommen bin, habe ich ein “Symbolisches- Bild” angetroffen.