Archiv für die Kategorie „Rechtliches“

Wir geben nicht auf !!!

Nach dem von unserer Sicht aus unverständlichen und negativen Entscheid des Baurekursgerichtes mussten wir uns fragen, wie und ob wir gegen die geplante Mobilfunkantenne weiter vorgehen werden.

In den letzten Wochen haben wir uns nochmals Gedanken gemacht und mit unseren Nachbarn das weitere vorgehen besprochen. Es wurde schnell klar, wir geben noch nicht auf!

Nach wie vor können wir die Begründungen im Entscheid des Baurekursgerichtes nicht verstehen. Ebenfalls den Entscheid der Stadt Schlieren, die dagegen nichts mehr unternehmen will, ist für uns unverständlich. Wir haben uns darum entschieden einen Rechtsanwalt mit auf unsere Seite zu holen.

Dass ein Gesetzesvertreter nicht ohne Entlöhnung arbeitet versteht sich von selbst. Aus diesem Grund haben wir unsere Nachbarn und verbündete angefragt und angefangen Geld zu Sammeln. Wie schnell wir auf einen (aus meiner Sicht) hohen Betrag gekommen sind zeigte mir, dass wir immer noch zusammenstehen können.

So konnte unser Rechtsanwalt als Beschwerdeführer im Namen von sieben Parteien pünktlich die Beschwerde gegen das Baurekursgerichtes des Kantons Zürich einreichen. Sieben Parteien sind es deshalb, da nur Parteien berechtigt zur Beschwerde sind, die am Anfang auch das “Begehren um Zustellung von Baurechtsentscheid” angefordert haben.

Wir möchte uns auf diesem Weg auch bei allen recht herzlich Danken, die uns in unserem Vorhaben finanziell und mit Taten unterstützen und das sind nicht wenige!!!

Vielen Dank!

Es ist schön mitzuerleben, dass man auch in “weniger schönen Angelegenheiten” zusammen stehen kann!

Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe. Das Bausekretariat würde beauftragt, das Bewilligungsverfahren weiterzuführen und das Bauvorhaben vollumfänglich zu beurteilen, d.h. gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen das Bauvorhaben zu genehmigen.

Da die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde verzichtet, liegt es jetzt an uns weiter zu machen…

Die Mobilfunkantenne an der Freiestrasse 48 darf gebaut werden…

Bis zum heutigen Tag haben wir noch keine weiteren Infos über den Entscheid der Baurechtskommission was den Bau der Mobilfunkanlage auf unserem Nachbar- Grundstück (Kesslerstrasse 13) angeht. Wir hoffen natürlich weiterhin das die Anlage nicht gebaut wird. Auch zum Thema “Leitfaden Mobilfunk” haben wir noch nichts neues gehört.

News gibt es von der Mobilfunkanlage an der Freienstrasse 48, die Stadt Schlieren hat die Baubewilligung erteilt, die Swisscom Antenne darf also gebaut werden. Da wir die einzigen gewesen sind, die den Baurechtentscheid angefordert haben (im Wert von 50.- Sfr), wird da aus unserer Sicht kein Rekurs erhoben und die Antenne wird wahrscheinlich wie geplant gebaut.

Bei der 5m hohen Antenne soll lediglich der Antennenmast über das Dach hinaus ragen, die gesamte Technik soll sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Es fällt auf, dass bei allen Antennen Projekten die ich kennengelernt habe, die Grundeigentümer der Liegenschaften immer an einem anderen Ort wohnen…


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Leitfaden Mobilfunk des Bundesamt für Umwelt BAFU

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat Anfang dieses Jahr einen Leitfaden mit dem Thema Mobilfunk für Gemeinden und Städten herausgegeben. Der Leitfaden soll helfen strukturierter vorzugehen und zu erkennen welche Voraussetzungen und Abklärungen notwendig sind, bevor über Bewilligungen entschieden werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden wie die Gemeinden und Städte die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können.

Gemäss dem Leitfaden soll es möglich sein, die Standortplanung auf dem Gemeindegebiet in sogenannte Zonen aufzuteilen und so auch Gebiete ausscheiden die als besonders ungeeignet für Mobilfunkanlagen erachtet werden. Im Leitfaden wird diese Aufteilung als Positiv-, Negativ- und Kaskadenplanung bezeichnet.

Mit Bezug auf diesen Leitfaden und die geplante Antenne an der Freienstrasse 48 wurde in Schlieren eine kleine Anfrage mit der Geschäftsnummer 919 gestellt. Die Fragen in der kleinen Anfrage interessieren uns natürlich auch sehr.

Hier der Wortlaut der Fragen:

1. Besteht oder läuft in der Stadt Schlieren eine Planung in Bezug auf Standorte für die Erstellung von Mobilfunkanlagen? Wenn nicht, gedenkt der Stadtrat eine solche Planung vorzunehmen? Falls nicht, wieso nicht?

2. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus dem Leitfaden für Schlieren, resp. in welchem Bereichen hat die Stadt Schlieren Nachholbedarf?

3. Gedenkt der Stadtrat den Mobilfunkanbieter geeignete Standorte vorzuschlagen, resp.ungeeignete Standorte aufzuzeigen? Falls nicht, wieso nicht?

4. Hat der Stadtrat mit den Mobilfunkanbietern Vereinbarungen zur Erstellung von Mobilfunkanlagen getroffen? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, mit welchen und wie sehen diese aus?

Wir haben so das Gefühl, Mobilfunkantennen werden im mehr zum Thema und das nicht nur in Schlieren.

Beispiel aus dem Leitfaden mit einer Gemeinde mit Mobilfunkanlagen-Zonen.

Leitfaden Abb5

(Quelle Bild: BAFU, Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Seite 34)

Baurechtskommission sieht sich den Standort vor Ort an

Das Bauprofil/ Holzgestell steht wieder…

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Heute wurde der Standort der geplanten Mobilfunkantenne durch die Baurekurskommission vor Ort angeschaut. Dabei waren auch Vertreter von Orange, der Stadt Schlieren, Rechtsanwälte und Anwohner des Heimeliwegs. Kurz vor dem Besuch wurde auch das Bauprofil, welches der Wind im Februar umgestossen hatte, wieder aufgestellt.

Entschieden wurde noch nicht, wir hoffen natürlich dass die Baurekurskommission die Situation auch so sieht wie die Stadt Schlieren und wir. Bis jetzt hat sich eigentlich jeder, der das Foto mit dem Ausblick aus unserem Wohnzimmer gesehen hat, sofort auf unsere Seite gestellt. Leider wollte sich aber niemand aus der Delegation die Aussicht aus unserem Wohnzimmer ansehen.

Nach ein paar Monaten freie Sicht, sind wir nun wieder gezwungen bei jedem Blick aus dem Fenster an die geplante Antenne zu denken.

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Noch eine weitere Mobilfunkantenne für Schlieren?

Der Entscheid der Baurechtskommission betreffed der geplanten Antenne an der Kesslerstrasse 13 ist noch am laufen. Inzwischen wurde letzte Woche wurde bekannt, das noch eine Bauausschreibung für eine weitere Mobilfunkantenne läuft. Die Antenne wird von Swisscom gebaut und soll an der Freiestrasse 48 in Schlieren gebaut werden.

Das Gebäude an der Freienstrasse 48 befindet sich c.a. 300m Luftlinie von der geplanten Antenne an der Kesslerstrasse 13.

Und einmal mehr stellen wir uns die Frage,
wieviel Antennen braucht Schlieren?

Heisst der Grundsatz hier:
mehr Wohnungen= mehr Einwohner= mehr Handys= mehr Antennen?

Ab dem 5.8.2010 kann für 20 Tage das Begehren für die Zustellung des Baurechts- Entscheid gestellt werden, natürlich nur gegen eine Gebühr von 50 Sfr.

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WEKO untersagt Zusammenschluss

Die WEKO hat den Zusammenschluss von Orange und Sunrise untersagt.

Was das für unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse in Schlieren heisst, ist schwer zu sagen. Die Hoffnung, das durch das zusammenlegen der Mobilfunknetze der weitere Standort in Schlieren nicht mehr  interessant ist, ist nun nicht mehr all zu gross… Natürlich kann gegen den Entscheid der WEKO prozessiert werden.

Anderseits ist uns auch schon zu Ohren gekommen, das sich Orange bei negativen Entscheid der WEKO eventuell aus dem Schweizer Mark zurückziehen wolle. Gemäss Thomas Sieber (CEO von Orange)  im Interview mit der Tagesschau ist das aber im Moment keine Option.

Orange will gegen den Entscheid rekurieren!

Unsere Freude hielt nicht lange…

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Wie wir heute aus der Limmattaler Zeitung erfahren mussten, will Orange gegen den Entscheid der Stadt Schlieren rekurieren. Die nächste Instanz ist die Baurekurskommission. Wie bereits erwähnt, wir denken nicht das die Baurekurskommission das anders sehen wird als die Stadt Schlieren und wir. Es ist nur zu hoffen, das sich jemand ein Bild vor Ort machen wird!

Mit einem Entscheid ist in 4 bis 6 Monaten zu rechnen. Wir müssen wahrscheinlich den ganzen Sommer lang noch das “gefallene Gerüst” anschauen.

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Unser Kampf geht also weiter…

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Den kompletten Beitrag findet man auf Seite 25 im Regionalbund und kann hier im Download– Bereich heruntergeladen werden (Link).

Keine Baubewilligung für die “schlecht positionierte Antenne”

Die “schlecht positionierte Antenne in der wertvollen Gartensiedlung” hat vorerst keine Baubewilligung bekommen.

Per Nachnahme ist die “Stellungsnahme zum Baugesuch” gestern angekommen. Da bei uns niemand zu Hause war, musste der Entscheid der Stadt Schlieren heute auf der Post gegen eine Gebühr von 50.- Chf abgeholt werden.

Wir sind sehr froh, das die Stadt Schlieren das Bauvorhaben ähnlich sieht wie wir. Ein paar Zeilen möchte ich hier Zitieren:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

 

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das heist aber noch nicht, das die Antenne nicht gebaut wird. Natürlich kann gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht werden. Es würde uns aber sehr wundern, wenn eine andere Behörde den Antenenn- Standort nicht so wie die Stadt Schlieren (und wir) beurteilen würden!

Petition weniger Funkstrahlung.ch

Petition für weniger Funkstrahlung.ch

Am Wochenende wurden wir auf die Koordinationsgruppe der Schweizer Mobilfunkkritiker hingewiesen. Die Gruppe arbeitet landesweit mit einer Petition darauf hin, National- und Ständerat im kommenden Frühjahr darin zu unterstützen, die Bevölkerung besser vor Funkstrahlung zu schützen!

Petitionstext

Wir sind besorgt über die steigende Belastung der Bevölkerung mit elektromagnetischer Strahlung und bitten die Bundesparlamentarier, im Sinne von ersten Sofortmassnahmen die folgenden gesetzlichen Bestim- mungen einzuführen:

1. Die Gemeinden sollen die uneingeschränkte Kompetenz erhalten, Zonen mit erheblich tieferen Immissionswerten für die Strahlung von Mobilfunkantennen zu schaffen.

2. Sämtliche Geräte, welche Funkstrahlung aussenden, müssen auf Packung und Gehäuse als solche auffällig deklariert werden. Die Strahlungswerte sind anzugeben.

Ausserdem bitten wir, zusätzliche Massnahmen für einen noch weitergehenden Schutz vor elektromagnetischer Strahlung zu ergreifen.

Natürlich werden auch wir diese Petition unterstützen!
Unterschriftenliste können unter funkstrahlung.ch heruntergeladen werden!

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