Archiv für die Kategorie „Politisches“

Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!

Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird. 

Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.

Weiterer Neubau einer Mobilfunkanlage in Schlieren: Langackerstrasse 13

Eine weitere Mobilfunkanlage in unserer Nähe ist in Planung, an der Langackerstrasse 13 soll auf dem Dach die neue Antenne erstellt werden. Gemäss Amtlicher Mitteilung der Stadt Schlieren ist der Bauherr die Swisscom (Schweiz) AG.

Langackerstrasse_001

Die Dauer der Planauflage ist 20 Tage, ab dem Datum der Ausschreibung 15. August 2014.

Wir werden die nächsten Schritte gespannt mitverfolgen.

Eine aktuelle Übersicht aller Sendeanlagen ist auf der BAKOM Website ersichtlich, hier der direkte Link zur Gemeinde Schlieren:

http://s.geo.admin.ch/787c0e2d5

 

Schlieren – wo Zürich Zukunft hat…

Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung!

Nach rund zwei Jahren Stillschweigen haben wir eigentlich gehofft, dass sich die Angelegenheit erledigt hätte. Leider haben wir nicht mit der Abteilung Bau und Planung der Stadt Schlieren gerechnet, die nun wieder eine Baubewilligung für diese Antenne ausgestellt hat. Wir sind vor allem enttäuscht, mit welchen Argumenten die Antenne erneut bewilligt wurde.

Der Rekurs gegen die unbegreifliche Baubewilligung wurde erstellt und ist von unseren Anwälten fristgerecht dem Baugericht eingereicht worden!

 

Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung für die Antenne auf einem rechtswidrigen Gebäude!

Kaum zu fassen, aber Realität!

Seit unser Rekurs im März 2011 vom Baurekursgericht gutgeheissen wurde und Schlieren die Gerichtskosten übernehmen musste, haben wir nichts mehr von der Stadt Schlieren gehört.

Das Baurekursgericht hat unser Rekurs damals gutgeheissen da Schlieren nicht geprüft hat ob auf dem rechtswidrigen Gebäude eine  Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist (Link zum Beitrag). Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Jetzt hat die Stadt Schlieren die Baubewilligung wieder erteilt!

Fast drei Jahre nach dem Entschied ist nun die Stadt Schlieren der Meinung dass die Antenne und der Technikcontainer auf dem bereits schon zu hohen Haus bewilligungsfähig ist!  

Zitat:

Die geplante Antennenanlage (Mast, kleiner Technikcontainer, Flach- und Schüsselantennen) tritt auf dem – nach § 357 PBG rechtswidrigen – Gebäude kaum in Erscheinung und ist als kleine technische Aufbaute zu betrachten. Mast und Technikcontainer erfüllen die Anforderungen an § 238 PBG und fügen sich befriedigend in die Umgebung ein. Das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Mobilfunknetz ist weit höher zu gewichten als die privaten Interessen von Nachbarn an eine unverbaute Fernsicht.

Natürlich sind wir sehr überrascht worden von diesem (fragwürdigen) Entscheid, der diese Woche eingeschrieben bei uns allen eingetroffen ist. Da haben wir von der Stadt Schlieren eindeutig mehr (Mut?) erwartet!

Lesenswert zu diesem Punkt:

Eins ist nun klar, es geht weiter…

Die Nachbarn werden mobilisiert und wir werden prüfen ob wir gegen diesen Entscheid rekurrieren.

Dialogmodell: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates

Link zum Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom  19. November 2012

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates:

Mobilfunkanlagen, Vernehmlassung über einen Entwurf des Planungs- und Baugesetzes und über eine gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunksendeanlagen (Dialogmodell), Stellungnahme

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 26. September 2012 lädt die Baudirektion des Kantons Zürich ein, zu einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat im Jahr 2008 eine Behördeninitiative eingereicht, welche verlangt, dass der Kanton ein Modell für die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern erarbeitet. Ziel ist dabei, die Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten zu senken. Die Baudirektion hat in der Folge eine Vorlage für die §§ 78 a und 249 a des PBG ausgearbeitet, welche es ermöglichen soll, die Standorte von Sendeanlagen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben zu optimieren. Die Anpassung des PBG alleine genügt jedoch noch nicht, die Gemeinden müssten in der Folge auch ihre Bau- und Zonenordnungen entsprechend anpassen.

Dialogmodell
Die drei schweizerischen Mobilfunkbetreiber haben, um dem verbreiteten Widerstand gegen neue Antennen etwas entgegensetzen zu können, ein Dialogmodell erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt den kommunalen Bewilligungsbehörden Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen. Vor der Eingabe eines konkreten Bauvorhabens können die Gemeinden zudem Alternativstandorte vorschlagen, sofern sie innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennen. Diese Art von Vereinbarung haben z.B. die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden “Mobilfunk für Gemeinden und Städte” eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Schlieren hat mit Beschluss vom 8. August 2011 eine Vereinbarung gemäss dem Dialogmodell, wie es nun auch der Kanton vorschlägt, abgeschlossen. Die Erfahrungen sind allerdings eher ernüchternd. Bisher hat ein Mobilfunkbetreiber Standorte angemeldet, eine Koordination mit den anderen Anbietern hat nicht stattgefunden.

Fazit
Das Dialogmodell bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Tätigkeit der Mobilfunkbetreiber zu koordinieren. Diese müssen allerdings von sich aus aktiv werden. Ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt, muss aber offen gelassen werden. Aufgrund der Erfahrungen steht Schlieren dem Vorhaben ablehnend gegenüber.

Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Vernehmlassung über den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes und über die gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunkanlagen (Dialogmodell) wird ablehnend beantwortet.

2. Der Stadtingenieur wird ermächtigt, das Antwortformular gemäss den Erwägungen zu verfassen

Quelle: www.schlieren.ch

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus

Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag):

Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.

Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.

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BAFU: Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen

Interessanter Bericht über Stichprobenkontrollen auf der Website des BAFU:

Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen

Bern, 24.02.2012 – 2010 bis 2011 wurde im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU der Betrieb von 383 Mobilfunkanlagen kontrolliert. Alle Anlagen hielten den massgebenden Grenzwert für die Strahlung ein, nur bei wenigen Anlagen von zwei Mobilfunkbetreibern wurden gewisse Mängel festgestellt.

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Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
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4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
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Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort

Über den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» und die kleine Anfrage dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der Limmattaler Zeitung zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen.

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort”

Schlieren- Der Stadtrat hat mit den Mobilfunkanbietern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkanlagen abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt der Baubehörde Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen und Alternativstandorte vorzuschlagen, sofern innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennbar ist. Diese Art von Vereinbarung haben gemäss Stadtrat zum Beispiel die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Mit dem Abschluss der Vereinbarung kann die Stadt auf die Standorte von Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen und vor allem werden sämtliche Vorhaben aller Mobilfunkanbieter einmal jährlich zusammengefasst. (AZ)

Quelle: Limmattaler Zeitung von Samstag 13. August 2011

 

LIZ20110813

Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe. Das Bausekretariat würde beauftragt, das Bewilligungsverfahren weiterzuführen und das Bauvorhaben vollumfänglich zu beurteilen, d.h. gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen das Bauvorhaben zu genehmigen.

Da die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde verzichtet, liegt es jetzt an uns weiter zu machen…