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Baurekursgericht- Entscheid im Zürcher Seefeld

Am März 2011 erhielten wir negativen Bescheid des Baurekursgericht (Link zum Beitrag). Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kann zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Interessant, im Zürcher Seefeld entschied das Baurekursgericht gegen eine Antenne und heisst die Beschwerde der Anwohner gut!

Auf der Interesentweite von 20min.ch ist zu lesen von:

  • «Faust aufs Auge»
  • «In keiner Weise die geforderte befriedigende Gesamtwirkung»
  • «Erheblich beeinträchtigten» des Erscheinungsbilds der Gartenstadtsiedlung»

Hier der Link zum Beitrag von 20min.ch


Bild der Mobilfunkantenne auf der Nachbarhaus:

Die Antenne steht!

Es sieht so aus, als wären die Arbeiten abgeschlossen… Die Antenne steht!

Nun ist es definitiv, der Masten steht!

Am morgen des Samstags,  3. Oktober 2009 hatten wir den ersten Kontakt mit dem Holzgerüst auf dem Dach unseres Nachbarhauses.

Heute, am  2. Juni 2016 ist es definitiv.

2434 Tage nach dem ersten Kontakt wurde der Masten der Mobilfunkantenne geliefert.

Die Stimmung bei uns am Heimeliweg ist dementsprechend…

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Bild durch das Wohnzimmer Fenster:

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Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung für die Antenne auf einem rechtswidrigen Gebäude!

Kaum zu fassen, aber Realität!

Seit unser Rekurs im März 2011 vom Baurekursgericht gutgeheissen wurde und Schlieren die Gerichtskosten übernehmen musste, haben wir nichts mehr von der Stadt Schlieren gehört.

Das Baurekursgericht hat unser Rekurs damals gutgeheissen da Schlieren nicht geprüft hat ob auf dem rechtswidrigen Gebäude eine  Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist (Link zum Beitrag). Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Jetzt hat die Stadt Schlieren die Baubewilligung wieder erteilt!

Fast drei Jahre nach dem Entschied ist nun die Stadt Schlieren der Meinung dass die Antenne und der Technikcontainer auf dem bereits schon zu hohen Haus bewilligungsfähig ist!  

Zitat:

Die geplante Antennenanlage (Mast, kleiner Technikcontainer, Flach- und Schüsselantennen) tritt auf dem – nach § 357 PBG rechtswidrigen – Gebäude kaum in Erscheinung und ist als kleine technische Aufbaute zu betrachten. Mast und Technikcontainer erfüllen die Anforderungen an § 238 PBG und fügen sich befriedigend in die Umgebung ein. Das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Mobilfunknetz ist weit höher zu gewichten als die privaten Interessen von Nachbarn an eine unverbaute Fernsicht.

Natürlich sind wir sehr überrascht worden von diesem (fragwürdigen) Entscheid, der diese Woche eingeschrieben bei uns allen eingetroffen ist. Da haben wir von der Stadt Schlieren eindeutig mehr (Mut?) erwartet!

Lesenswert zu diesem Punkt:

Eins ist nun klar, es geht weiter…

Die Nachbarn werden mobilisiert und wir werden prüfen ob wir gegen diesen Entscheid rekurrieren.

Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
25
2
. . .
23
3
. . .
34
4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
16

Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html

Der erwartete Rückschlag: Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung

Ein weiterer, aber erwarteter Rückschlag hat uns erreicht!

Die Stadt Schlieren erteilt die Baubewilligung für den geplannten Mobilfunkstandort Kesslerstrasse 13!

Die Gründe, die am 22. März 2010 für das nicht erteilen der Baubewilligung standen, sind also heute nicht mehr gültig! Damals argumentierte die Stadt Schlieren mit folgenden Gründen:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

und

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das die Stadt Schlieren nun einen Rückzieher anderen Weg einschlägt, hat uns nicht wirklich überrascht. Ein klein wenig Hoffnung hatten wir aber immer! Vor allem nach dem Beitrag in der Limmattaler Zeitung, gemäss dem Beitrag würde der Stadtrat von Schlieren Einfluss auf Antennenstandort nehmen (gemäss dem Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» ). Leider können nur neue Mobilfunkanlagen davon profitieren, laufende Bauvorhaben seien anscheinend ausgeschlossen.

Für uns heisst das, dass wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen und den Rekurs vorbereiten.

Kaum zu glauben, aber das ganze läuft nun schon über zwei Jahre! Am 3. Oktober 2009 habe ich den ersten Beitrag geschrieben. Seit dem haben wir diverse E- Mails und Anrufe bekommen, von Leuten die uns in unserem Vorhaben unterstüzen oder selber gegen eine Antennen kämpfen. Auf dieser Website haben wir über 40 Beiträge verfasst und diverse Kommentare erhalten. Wöchentlich wird die Seite von über 40 (eindeutigen) Benutzern aufgerufen. In der Limmattaler Zeitung sind vier Beiträge zum Thema “Mobilfunkantenne Kesslerstrasse 13” erschienen.

Ebenfalls seit zwei Jahren läuft auch unser “interner Baustopp”! Da wir, solange wir nicht wissen was mit der Antenne läuft, nicht bereit sind weiter in unser Heim zu investieren.

Negativer Entscheid des Baurekursgerichts

Lange ist es her, als wir hier das letzte mal einen Beitrag gepostet haben.

Nun, letzte Woche ist der Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich eingetroffen, der für uns leider nicht wirklich gut aussieht. Das Gericht hat den Rekurs von Orange gutgeheissen. Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kommt zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Ob und wie wir jetzt weitermachen, wird sich in den kommenden Tagen zeigen…

Leitfaden Mobilfunk des Bundesamt für Umwelt BAFU

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat Anfang dieses Jahr einen Leitfaden mit dem Thema Mobilfunk für Gemeinden und Städten herausgegeben. Der Leitfaden soll helfen strukturierter vorzugehen und zu erkennen welche Voraussetzungen und Abklärungen notwendig sind, bevor über Bewilligungen entschieden werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden wie die Gemeinden und Städte die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können.

Gemäss dem Leitfaden soll es möglich sein, die Standortplanung auf dem Gemeindegebiet in sogenannte Zonen aufzuteilen und so auch Gebiete ausscheiden die als besonders ungeeignet für Mobilfunkanlagen erachtet werden. Im Leitfaden wird diese Aufteilung als Positiv-, Negativ- und Kaskadenplanung bezeichnet.

Mit Bezug auf diesen Leitfaden und die geplante Antenne an der Freienstrasse 48 wurde in Schlieren eine kleine Anfrage mit der Geschäftsnummer 919 gestellt. Die Fragen in der kleinen Anfrage interessieren uns natürlich auch sehr.

Hier der Wortlaut der Fragen:

1. Besteht oder läuft in der Stadt Schlieren eine Planung in Bezug auf Standorte für die Erstellung von Mobilfunkanlagen? Wenn nicht, gedenkt der Stadtrat eine solche Planung vorzunehmen? Falls nicht, wieso nicht?

2. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus dem Leitfaden für Schlieren, resp. in welchem Bereichen hat die Stadt Schlieren Nachholbedarf?

3. Gedenkt der Stadtrat den Mobilfunkanbieter geeignete Standorte vorzuschlagen, resp.ungeeignete Standorte aufzuzeigen? Falls nicht, wieso nicht?

4. Hat der Stadtrat mit den Mobilfunkanbietern Vereinbarungen zur Erstellung von Mobilfunkanlagen getroffen? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, mit welchen und wie sehen diese aus?

Wir haben so das Gefühl, Mobilfunkantennen werden im mehr zum Thema und das nicht nur in Schlieren.

Beispiel aus dem Leitfaden mit einer Gemeinde mit Mobilfunkanlagen-Zonen.

Leitfaden Abb5

(Quelle Bild: BAFU, Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Seite 34)

Keine Baubewilligung für die “schlecht positionierte Antenne”

Die “schlecht positionierte Antenne in der wertvollen Gartensiedlung” hat vorerst keine Baubewilligung bekommen.

Per Nachnahme ist die “Stellungsnahme zum Baugesuch” gestern angekommen. Da bei uns niemand zu Hause war, musste der Entscheid der Stadt Schlieren heute auf der Post gegen eine Gebühr von 50.- Chf abgeholt werden.

Wir sind sehr froh, das die Stadt Schlieren das Bauvorhaben ähnlich sieht wie wir. Ein paar Zeilen möchte ich hier Zitieren:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

 

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das heist aber noch nicht, das die Antenne nicht gebaut wird. Natürlich kann gegen diesen Entscheid Rekurs eingereicht werden. Es würde uns aber sehr wundern, wenn eine andere Behörde den Antenenn- Standort nicht so wie die Stadt Schlieren (und wir) beurteilen würden!