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Zwei Jahre mit der Antenne

Nun sind bereits zwei Jahre vergangen, seit die Antenne in Betrieb genommen wurd, Zeit um nochmals zu messen, update folgt…

Zweite Messungen: Mikrowatt pro Quadratmeter

Nachdem nun die Antenne auf unserem Nachbargebäude seit einiger Zeit in Betrieb ist, wollten wir nochmals die Strahlungsdichte messen. Dieselben Messungen haben wir bereits vor dem Bau der Antenne durchgeführt. Nun können wir für jeden der 14 Messpunkte innerhalb und ausserhalb unseres Hauses sagen, wie Stark die Strahlungsdichte zugenommen hat. Die hochfrequente Strahlungsdichte wird in Watt pro Quadratmeter, bzw. W/m2 bestimmt. Wir haben jeweils den Mittelwert aus verschiedenen Messungen genommen.

Vorab, die gesetzlichen Grenzwerte wurden am Tage der Messungen an allen Messpunkten eingehalten!

Die höchste unserer Messungen beträgt 330 µW/m2, was dem Wert von 0.35 V/m entspricht. Wie das Umrechnen von µW/m2 in V/m gemacht wird, kann per Suchmaschine gefunden werden. Unser Messgerät hat eine Tabelle auf der Rückseite:

Umrechnungstabelle

Hier eine Auflistung der Daten aller 14 Messpunkten vor und nach der Antenne in µW/m2.

  • Messung 1 = vor dem Bau der Antenne (Mittelwert 1 µW/m2)
  • Messung 2 = nach in Betriebnahme der Antenne (Mittelwert 2 µW/m2)

MessungMittelwert 1 µW/m2Mittelwert 2 µW/m2
1.10.35558
2.10.053.3
2.20.050.85
3.16.459.5
3.22.1531.5
4.11.12.8
4.22.356.6
4.31.552.6
3.36.55330
0.12.7111.5
1.20.6535
9.11.4528
0.20.3556
9.21.55148

Wenn man diese Werte via Excel in eine Grafik umwandelt, erhält man ein “spannendes und interessantes Bild”.

  • Messung 1 in Blau = vor dem Bau der Antenne (Mittelwert 1 µW/m2)
  • Messung 2 in Rot = nach in Betriebnahme der Antenne (Mittelwert 2 µW/m2)

grafik_messungen_mittelwerte

Wir werden die Messungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchführen um zu sehen wie sich die Strahlungsdichte entwickelt.

Baurekursgericht- Entscheid im Zürcher Seefeld

Am März 2011 erhielten wir negativen Bescheid des Baurekursgericht (Link zum Beitrag). Der Entscheid beinhaltet elf Seiten und kann zum Schluss, dass die geplante Antenne das Gesamtbild unserer Siedlung nicht gesetzesrelevant beeinträchtigen würde.

Interessant, im Zürcher Seefeld entschied das Baurekursgericht gegen eine Antenne und heisst die Beschwerde der Anwohner gut!

Auf der Interesentweite von 20min.ch ist zu lesen von:

  • «Faust aufs Auge»
  • «In keiner Weise die geforderte befriedigende Gesamtwirkung»
  • «Erheblich beeinträchtigten» des Erscheinungsbilds der Gartenstadtsiedlung»

Hier der Link zum Beitrag von 20min.ch


Bild der Mobilfunkantenne auf der Nachbarhaus:

Die Antenne steht!

Es sieht so aus, als wären die Arbeiten abgeschlossen… Die Antenne steht!

Nun ist es definitiv, der Masten steht!

Am morgen des Samstags,  3. Oktober 2009 hatten wir den ersten Kontakt mit dem Holzgerüst auf dem Dach unseres Nachbarhauses.

Heute, am  2. Juni 2016 ist es definitiv.

2434 Tage nach dem ersten Kontakt wurde der Masten der Mobilfunkantenne geliefert.

Die Stimmung bei uns am Heimeliweg ist dementsprechend…

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Bild durch das Wohnzimmer Fenster:

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Es wird gebaut…

Es sieht so aus, als wären die Bauarbeiten für die Mobilfunkantenne gestartet…

Oder wird nur das Flachdach saniert?

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Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!

Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird. 

Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.