Weiterzug an das Verwaltungsgericht

Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!

Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird. 

Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.

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