Archiv für September 2014
Weiterzug an das Verwaltungsgericht
Wie bereits erwähnt, wurde unser Rekurs abgewiesen. Nun haben wir uns für den Weiterzug an das Verwaltungsgericht entschieden!
Unser Anwalt wird im Namen der Rekurrenten den Rekurs gegen den Entscheid des Baurekursgerichtes beim Verwaltungsgericht eingeben. Die Gegenpartei wird sich wieder innerhalb einer bestimmten Frist dazu äussern können. Es wird wieder einige Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird.
Sollte unsere Einsprache erfolgreich sein, muss die Gegenpartei für die Gerichtskosten aufkommen oder kann den Fall evtl. an das Bundesgericht weiterziehen. Wird unsere Einsprache abgelehnt, müssen wir für die Kosten aufkommen oder wir ziehen den Fall weiter an das Bundesgericht.
Unser Rekurs wurde abgewiesen!
Am Freitag 12.September 2014 wurde unser Anwalt darüber informiert dass das Baurekursgericht unsern Rekurs abgewiesen hat. Wir wurden verpflichtet die Gerichtskosten zu übernehmen und eine Entschädigung zu zahlen.
Für uns heisst das ein weiteres Mal einen Rückschlag verdauen… Und ein weiteres Mal werden wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen.
Möglichsind jetzt zwei Optionen:
- Kein Weiterzug an das Verwaltungsgericht, der Entscheid wird rechtskräftig
- Weiterzug an das Verwaltungsgericht
Die nächsten Tage werden zeigen in welche Richtung wir gehen…