Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung für die Antenne auf einem rechtswidrigen Gebäude!

Kaum zu fassen, aber Realität!

Seit unser Rekurs im März 2011 vom Baurekursgericht gutgeheissen wurde und Schlieren die Gerichtskosten übernehmen musste, haben wir nichts mehr von der Stadt Schlieren gehört.

Das Baurekursgericht hat unser Rekurs damals gutgeheissen da Schlieren nicht geprüft hat ob auf dem rechtswidrigen Gebäude eine  Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist (Link zum Beitrag). Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Jetzt hat die Stadt Schlieren die Baubewilligung wieder erteilt!

Fast drei Jahre nach dem Entschied ist nun die Stadt Schlieren der Meinung dass die Antenne und der Technikcontainer auf dem bereits schon zu hohen Haus bewilligungsfähig ist!  

Zitat:

Die geplante Antennenanlage (Mast, kleiner Technikcontainer, Flach- und Schüsselantennen) tritt auf dem – nach § 357 PBG rechtswidrigen – Gebäude kaum in Erscheinung und ist als kleine technische Aufbaute zu betrachten. Mast und Technikcontainer erfüllen die Anforderungen an § 238 PBG und fügen sich befriedigend in die Umgebung ein. Das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Mobilfunknetz ist weit höher zu gewichten als die privaten Interessen von Nachbarn an eine unverbaute Fernsicht.

Natürlich sind wir sehr überrascht worden von diesem (fragwürdigen) Entscheid, der diese Woche eingeschrieben bei uns allen eingetroffen ist. Da haben wir von der Stadt Schlieren eindeutig mehr (Mut?) erwartet!

Lesenswert zu diesem Punkt:

Eins ist nun klar, es geht weiter…

Die Nachbarn werden mobilisiert und wir werden prüfen ob wir gegen diesen Entscheid rekurrieren.

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