Dialogmodell: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates

Link zum Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom  19. November 2012

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates:

Mobilfunkanlagen, Vernehmlassung über einen Entwurf des Planungs- und Baugesetzes und über eine gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunksendeanlagen (Dialogmodell), Stellungnahme

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 26. September 2012 lädt die Baudirektion des Kantons Zürich ein, zu einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat im Jahr 2008 eine Behördeninitiative eingereicht, welche verlangt, dass der Kanton ein Modell für die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern erarbeitet. Ziel ist dabei, die Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten zu senken. Die Baudirektion hat in der Folge eine Vorlage für die §§ 78 a und 249 a des PBG ausgearbeitet, welche es ermöglichen soll, die Standorte von Sendeanlagen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben zu optimieren. Die Anpassung des PBG alleine genügt jedoch noch nicht, die Gemeinden müssten in der Folge auch ihre Bau- und Zonenordnungen entsprechend anpassen.

Dialogmodell
Die drei schweizerischen Mobilfunkbetreiber haben, um dem verbreiteten Widerstand gegen neue Antennen etwas entgegensetzen zu können, ein Dialogmodell erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt den kommunalen Bewilligungsbehörden Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen. Vor der Eingabe eines konkreten Bauvorhabens können die Gemeinden zudem Alternativstandorte vorschlagen, sofern sie innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennen. Diese Art von Vereinbarung haben z.B. die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden “Mobilfunk für Gemeinden und Städte” eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Schlieren hat mit Beschluss vom 8. August 2011 eine Vereinbarung gemäss dem Dialogmodell, wie es nun auch der Kanton vorschlägt, abgeschlossen. Die Erfahrungen sind allerdings eher ernüchternd. Bisher hat ein Mobilfunkbetreiber Standorte angemeldet, eine Koordination mit den anderen Anbietern hat nicht stattgefunden.

Fazit
Das Dialogmodell bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Tätigkeit der Mobilfunkbetreiber zu koordinieren. Diese müssen allerdings von sich aus aktiv werden. Ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt, muss aber offen gelassen werden. Aufgrund der Erfahrungen steht Schlieren dem Vorhaben ablehnend gegenüber.

Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Vernehmlassung über den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes und über die gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunkanlagen (Dialogmodell) wird ablehnend beantwortet.

2. Der Stadtingenieur wird ermächtigt, das Antwortformular gemäss den Erwägungen zu verfassen

Quelle: www.schlieren.ch

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