Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus
Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag):
Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.
Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.
Das Baureglement sieht vor, dass Mobilfunkantennen in erster Linie dort zu errichten sind, wo niemand wohnt. Wollen sich die Telekomfirmen über diesen Grundsatz hinwegsetzen, sind die Hürden hoch: Die Antennenbetreiber müssen darlegen, dass der Standort ausserhalb der Wohnzone technisch nichts taugt. Beziehungsweise, dass sich kein passender Standort «zu zumutbaren Bedingungen» mieten oder kaufen lässt. Dabei räumen die Lausanner Richter explizit ein, dass die Mobilfunkbetreiber mit der Regelung bei der Wahl des Antennenstandorts sehr wohl eingeschränkt werden.
Präzedenzfall für Gemeinden
«Wir wollen eine Entwicklung in geordneten Bahnen und keine Antennen im Wohngebiet», begründet Kummer das scharfe Zonenreglement seiner Gemeinde. In der Bevölkerung habe sich Unmut angestaut: Es gehe nicht an, dass man in der Wohnzone, «in unmittelbarer Nähe einer Schule», eine Handyantenne zu bauen plane. Die Berner Gemeinde hat deshalb seit Jahren für ihr «Kaskadenmodell» gekämpft und nun in Lausanne Recht bekommen. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde mit einem Zonenplan für Handyantennen vor Bundesgericht gelangt. Das Urteil könnte deshalb zum Präzedenzfall für andere Schweizer Gemeinden werden: «Verschiedene Behördenvertreter aus anderen Gemeinden haben bereits angerufen und sich bei uns erkundigt, wie unser Baureglement funktioniert», sagt Kummer.
Neben Urtenen-Schönbühl haben auch Konolfingen und Lyss BE ein ähnliches Antennen-Regime in ihren Baureglementen verankert. Weitere Gemeinden dürften nach dem BG-Urteil nun ebenfalls Morgenluft wittern. Von einem Grundsatzentscheid spricht denn auch Urs von Arx, Leiter Sektion Mobil- und Satellitenfunkdienste beim Bundesamt für Kommunikation, und zeigt mögliche Konsequenzen auf: «Der Planungsaufwand steigt. Der Antennenbau dürfte künftig mehr Zeit in Anspruch nehmen und der Netzausbau sich deswegen womöglich verteuern.» Rein technisch mache es eben Sinn, dass die jeweilige Basisstation dort zu stehen komme, wo die Netzversorgung auch benötigt werde, und das sei nun mal auch in Wohnzonen der Fall.
Zwei Möglichkeiten
Netzwerk-Professor Matthias Finger sieht zwei Möglichkeiten, um das Funkloch im Wohngebiet zu kompensieren: «Wir brauchen weniger Antennen, aber umso stärkere. Aber dafür müssen die Strahlengrenzwerte angehoben werden.» Die andere Variante: Mehr drahtlose Verbindungen auf Festnetz-Internetbasis.
Wie auch immer das faktische Wohnzonenverbot dereinst technisch gelöst wird. Für Swisscom, Sunrise und Orange ist der Entscheid eine schlechte Nachricht: Die Juristen seien derzeit daran, das ungefähr 20 Seiten starke Urteil auszuwerten, sagt Swisscom-Pressesprecherin Annina Merk: «Wir gehen jedoch davon aus, dass der Aufwand für den Bau einer Antennen steigt – finanziell wie zeitlich.» Es hänge nun sehr stark davon ab, wie die einzelnen Gemeinden den Bundesgerichtsentscheid in der Praxis umsetzen würden. Vieles sei noch unklar.
Beispielsweise: Wie belegen Netzbetreiber, dass es keinen alternativen Standort gibt und dass sie in die Wohnzone ausweichen müssen? «Jede Regelverschärfung verteuert den Antennenbau und damit letzten Endes die Handytarife», doppelt Orange-Sprecherin Therese Wenger nach. In welchem Ausmass, werde derzeit abgeklärt. Sie verweist dabei auf die Bewilligungspraxis für neue Antennen: «In der Schweiz dauert das ein bis zwei Jahre, in Dänemark nur 45 Tage.»
Quelle: Limmattaler Zeitung online/ Artikel in der Ausgabe von 12.04.2012