Die Stadt Schlieren verzichtet auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Von unseren Nachbarn mussten wir erfahren, dass die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht verzichtet. Leider sind wir bis jetzt von der Stadt Schlieren nicht direkt darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Im schreiben der Stadt Schlieren ist zu entnehmen, dass gemäss geltender Rechtssprechung eine solche Beschwerde kaum aussicht auf Erfolg habe. Das Bausekretariat würde beauftragt, das Bewilligungsverfahren weiterzuführen und das Bauvorhaben vollumfänglich zu beurteilen, d.h. gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen das Bauvorhaben zu genehmigen.

Da die Stadt Schlieren auf eine Beschwerde verzichtet, liegt es jetzt an uns weiter zu machen…

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