Bauordnung Schlieren, Art. 25a (Mobilfunkantennen)

Wenn alles gut gelaufen wäre, müssten wir uns um den neuen Standort keine Gedanken machen!!!

Eine Motion des Gemeinderates hätte verhindern sollen das neue Mobilfunkantennen in der Nähe von OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung) gebaut werden dürfen!

Wortlaut der Motion:
„Wir beauftragen den Stadtrat, die Bauordnung dahingehend zu ändern, dass keine Mobilfunkantennen in Gebieten erstellt werden, in denen im Umkreis von 45 Metern Wohnungen, Spielplätze, Schulhäuser und Orte mit empfindlicher Nutzung vorhanden sind“.

Begründung:
In den ersten 45 Metern ist nachweislich die Strahlung von Mobilfunk-Anlagen am Höchsten. Elektrosmog ist gesundheitsschädigend und fördert das Wachstum von Krebs. Mobilfunkantennen müssen nicht zwingend in Wohnquartieren stehen, da ihre Leistung bis 4 km reicht.“

Zur Geschichte der Motion:

  • Der Stadtrat hat am 22. August 2005 beschlossen, die Motion abzulehnen, sich aber bereit erklärt, diese als Postulat entgegenzunehmen.
  • Trotzdem hat am 5. September das Parlament die Motion zur Prüfung und Antragstellung an den Stadtrat überwiesen.
  • Mit Beschluss vom 29. Mai 2006 hat der Stadtrat in der Folge mit einer ausführlichen Begründung dem Gemeinderat beantragt, den Vorstoss mangels Rechtsgrundlage abzuschreiben.
  • Das Parlament hat am 25. September 2006 die Motion jedoch für erheblich erklärt und die Vorlage an den Stadtrat zurückgewiesen.
  • Mit Beschluss vom 2. Juli 2007 hat der Stadtrat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, ergänzt um den Art. 25a „Mobilfunkantennenanlagen“, zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
  • Am 19. November schliesslich hat der Stadtrat dem Parlament die Ergänzung der Bau und Zonenordnung um den Art. 25a „Mobilfunkantennenanlagen“ mit ablehnender Empfehlung vorgelegt.
  • Am 4. Februar 2008 beschloss der Gemeinderat mit 18 zu null Stimmen, dass die Bauordnung vom 16. September 1996 mit Art. 25a (Mobilfunkantennen) ergänzt wird.
  • Die Swisscom (Schweiz) AG rekurriert gegen den Entscheid des Parlaments.
  • Mit Entscheid vom 27. Februar 2009 heisst die Baurekurskommission I des Kantons Zürich den Rekurs der Swisscom AG gut.
  • Der Gemeinderat Schlieren verzichtet aufgrund der geringen Chancen und Möglichkeiten auf einen Rekurs gegen diesen Entscheid der Baurekurskommission I des Kantons Zürich.

Mit dem Verzicht auf einen Weiterzug des Entscheides der Baurekurskommission ist der Artikel 25a „Mobilfunkantennenanlagen“ der Bauordnung der Stadt Schlieren wieder aufgehoben.
(Quelle: schlieren.ch, Dokument: Vorlage 36)

Wir bedauern, dass der Gemeinderat auf einen Rekurs verzichtet hat.
Sehen aber darin, dass der Bau von neuen Mobilfunkantennen in Schlieren ein politisches Thema ist und hoffentlich auch bleibt!

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