Artikel-Schlagworte: „Standortplanung“

Die Antenne steht!

Es sieht so aus, als wären die Arbeiten abgeschlossen… Die Antenne steht!

Wir geben auf… unser letzter Rekurs wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt

Seit nun bald 6 Jahren kämpfen wir gegen den Bau der Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse Nr.13. Wir mussten immer wieder Rückschläge einstecken, konnten aber auch Erfolge verbuchen. Die Stadt Schlieren hat nach einer ersten Verweigerung der Baubewilligung, gleich nach dem Rekurs der Firma Orange, die Seiten gewechselt und findet nur nette Worte für diesen Antennenstandort. Gespräche mit dem verantwortlichen Stadtrat, sowie dem Bausekretär haben uns leider auch nicht weitergebracht.

Dank der finanziellen Unterstützung der Nachbaren konnten wir die bislang aufgelaufenen Kosten aus unserer Kasse begleichen. Leider wurde nun unser letzter Rekurs vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnt.

Es stehen uns nun zwei Möglichkeiten offen:

  1. Aufgeben und abschliessen => die Baubewilligung der Stadt Schlieren wird rechtskräftig und die Antenne darf gebaut werden.
  2. Wir ziehen das Verfahren weiter an das Schweizerische Bundesgericht mit leider erheblicher Kostenfolge bei einer Niederlage.

Das Bundesgericht wird nicht die effektive Baubewilligung beurteilen, sondern nur unseren Einspruch wegen der Verweigerung des richterlichen Gehörs. Sollten wir beim Bundesgericht siegen, würde das Verfahren wieder an das kantonale Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Also bestenfalls wieder dahin zurück, wo wir schon mal gescheitert sind…

Da wir mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten rechnen müssten, haben wir uns entschlossen aufzugeben!

Weiterer Neubau einer Mobilfunkanlage in Schlieren: Langackerstrasse 13

Eine weitere Mobilfunkanlage in unserer Nähe ist in Planung, an der Langackerstrasse 13 soll auf dem Dach die neue Antenne erstellt werden. Gemäss Amtlicher Mitteilung der Stadt Schlieren ist der Bauherr die Swisscom (Schweiz) AG.

Langackerstrasse_001

Die Dauer der Planauflage ist 20 Tage, ab dem Datum der Ausschreibung 15. August 2014.

Wir werden die nächsten Schritte gespannt mitverfolgen.

Eine aktuelle Übersicht aller Sendeanlagen ist auf der BAKOM Website ersichtlich, hier der direkte Link zur Gemeinde Schlieren:

http://s.geo.admin.ch/787c0e2d5

 

Schlieren – wo Zürich Zukunft hat…

Dialogmodell: Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates

Link zum Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom  19. November 2012

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates:

Mobilfunkanlagen, Vernehmlassung über einen Entwurf des Planungs- und Baugesetzes und über eine gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunksendeanlagen (Dialogmodell), Stellungnahme

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 26. September 2012 lädt die Baudirektion des Kantons Zürich ein, zu einer Anpassung des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat im Jahr 2008 eine Behördeninitiative eingereicht, welche verlangt, dass der Kanton ein Modell für die Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern erarbeitet. Ziel ist dabei, die Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten zu senken. Die Baudirektion hat in der Folge eine Vorlage für die §§ 78 a und 249 a des PBG ausgearbeitet, welche es ermöglichen soll, die Standorte von Sendeanlagen innerhalb der bundesrechtlichen Vorgaben zu optimieren. Die Anpassung des PBG alleine genügt jedoch noch nicht, die Gemeinden müssten in der Folge auch ihre Bau- und Zonenordnungen entsprechend anpassen.

Dialogmodell
Die drei schweizerischen Mobilfunkbetreiber haben, um dem verbreiteten Widerstand gegen neue Antennen etwas entgegensetzen zu können, ein Dialogmodell erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt den kommunalen Bewilligungsbehörden Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen. Vor der Eingabe eines konkreten Bauvorhabens können die Gemeinden zudem Alternativstandorte vorschlagen, sofern sie innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennen. Diese Art von Vereinbarung haben z.B. die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden “Mobilfunk für Gemeinden und Städte” eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Schlieren hat mit Beschluss vom 8. August 2011 eine Vereinbarung gemäss dem Dialogmodell, wie es nun auch der Kanton vorschlägt, abgeschlossen. Die Erfahrungen sind allerdings eher ernüchternd. Bisher hat ein Mobilfunkbetreiber Standorte angemeldet, eine Koordination mit den anderen Anbietern hat nicht stattgefunden.

Fazit
Das Dialogmodell bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Tätigkeit der Mobilfunkbetreiber zu koordinieren. Diese müssen allerdings von sich aus aktiv werden. Ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt, muss aber offen gelassen werden. Aufgrund der Erfahrungen steht Schlieren dem Vorhaben ablehnend gegenüber.

Der Stadtrat beschliesst:
1. Die Vernehmlassung über den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes und über die gemeinsame Erklärung über die Standortevaluation und –koordination von Mobilfunkanlagen (Dialogmodell) wird ablehnend beantwortet.

2. Der Stadtingenieur wird ermächtigt, das Antwortformular gemäss den Erwägungen zu verfassen

Quelle: www.schlieren.ch

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus

Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag):

Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.

Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.

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Schweizer Fernsehen: Mobilfunkanbieter bauen Netze rasant aus

Interessanter Beitrag von 10vor10 am Donnerstag 2.2.2012 über sogenannte  Mikrozellen .

 

10vor10 vom 02.02.2012

Quelle: Schweizer Fernsehen

Der erwartete Rückschlag: Stadt Schlieren erteilt Baubewilligung

Ein weiterer, aber erwarteter Rückschlag hat uns erreicht!

Die Stadt Schlieren erteilt die Baubewilligung für den geplannten Mobilfunkstandort Kesslerstrasse 13!

Die Gründe, die am 22. März 2010 für das nicht erteilen der Baubewilligung standen, sind also heute nicht mehr gültig! Damals argumentierte die Stadt Schlieren mit folgenden Gründen:

Die Baute Kesslerstrasse 13 verfügt bereits über 3 genutzte Vollgeschosse und – gegen die Kesslerstrasse- über ein genutztes Untergeschoss. Mit rund 12.00 m Gebäudehöhe ist die – in dieser Zone zulässige Höhe von 7.50m – massiv überschritten.

und

Die geplante Anntenenanlage wirkt- auf einem baurechtlich überdimensioinierten Gebäude positioniert und in unmittelbarer Nähe zu einer wertvollen “Gartensiedlung” – störend, überdimensioniert, schlecht positioniert und verschlechtert die ohnehin bescheidene Gestaltung der bestehenden Baute. Ausserdem fügt sich die Anlage in keiner Weise in die bauliche und landschaftliche Umgebung ein! Aus ästhetischen Gründen und in sorgfältiger Abwägung von privatem (Deckung von Versorgungslücken) und öffentlichen Interesse (Einfügung in die unmittelbare Umgebung) kann dieser Standort nicht toleriert werden.

Das die Stadt Schlieren nun einen Rückzieher anderen Weg einschlägt, hat uns nicht wirklich überrascht. Ein klein wenig Hoffnung hatten wir aber immer! Vor allem nach dem Beitrag in der Limmattaler Zeitung, gemäss dem Beitrag würde der Stadtrat von Schlieren Einfluss auf Antennenstandort nehmen (gemäss dem Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» ). Leider können nur neue Mobilfunkanlagen davon profitieren, laufende Bauvorhaben seien anscheinend ausgeschlossen.

Für uns heisst das, dass wir uns mit unseren Nachbaren und Rechtsanwalt abstimmen und den Rekurs vorbereiten.

Kaum zu glauben, aber das ganze läuft nun schon über zwei Jahre! Am 3. Oktober 2009 habe ich den ersten Beitrag geschrieben. Seit dem haben wir diverse E- Mails und Anrufe bekommen, von Leuten die uns in unserem Vorhaben unterstüzen oder selber gegen eine Antennen kämpfen. Auf dieser Website haben wir über 40 Beiträge verfasst und diverse Kommentare erhalten. Wöchentlich wird die Seite von über 40 (eindeutigen) Benutzern aufgerufen. In der Limmattaler Zeitung sind vier Beiträge zum Thema “Mobilfunkantenne Kesslerstrasse 13” erschienen.

Ebenfalls seit zwei Jahren läuft auch unser “interner Baustopp”! Da wir, solange wir nicht wissen was mit der Antenne läuft, nicht bereit sind weiter in unser Heim zu investieren.

Die Mobilfunkantenne an der Freiestrasse 48 darf gebaut werden…

Bis zum heutigen Tag haben wir noch keine weiteren Infos über den Entscheid der Baurechtskommission was den Bau der Mobilfunkanlage auf unserem Nachbar- Grundstück (Kesslerstrasse 13) angeht. Wir hoffen natürlich weiterhin das die Anlage nicht gebaut wird. Auch zum Thema “Leitfaden Mobilfunk” haben wir noch nichts neues gehört.

News gibt es von der Mobilfunkanlage an der Freienstrasse 48, die Stadt Schlieren hat die Baubewilligung erteilt, die Swisscom Antenne darf also gebaut werden. Da wir die einzigen gewesen sind, die den Baurechtentscheid angefordert haben (im Wert von 50.- Sfr), wird da aus unserer Sicht kein Rekurs erhoben und die Antenne wird wahrscheinlich wie geplant gebaut.

Bei der 5m hohen Antenne soll lediglich der Antennenmast über das Dach hinaus ragen, die gesamte Technik soll sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Es fällt auf, dass bei allen Antennen Projekten die ich kennengelernt habe, die Grundeigentümer der Liegenschaften immer an einem anderen Ort wohnen…


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Leitfaden Mobilfunk des Bundesamt für Umwelt BAFU

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat Anfang dieses Jahr einen Leitfaden mit dem Thema Mobilfunk für Gemeinden und Städten herausgegeben. Der Leitfaden soll helfen strukturierter vorzugehen und zu erkennen welche Voraussetzungen und Abklärungen notwendig sind, bevor über Bewilligungen entschieden werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden wie die Gemeinden und Städte die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können.

Gemäss dem Leitfaden soll es möglich sein, die Standortplanung auf dem Gemeindegebiet in sogenannte Zonen aufzuteilen und so auch Gebiete ausscheiden die als besonders ungeeignet für Mobilfunkanlagen erachtet werden. Im Leitfaden wird diese Aufteilung als Positiv-, Negativ- und Kaskadenplanung bezeichnet.

Mit Bezug auf diesen Leitfaden und die geplante Antenne an der Freienstrasse 48 wurde in Schlieren eine kleine Anfrage mit der Geschäftsnummer 919 gestellt. Die Fragen in der kleinen Anfrage interessieren uns natürlich auch sehr.

Hier der Wortlaut der Fragen:

1. Besteht oder läuft in der Stadt Schlieren eine Planung in Bezug auf Standorte für die Erstellung von Mobilfunkanlagen? Wenn nicht, gedenkt der Stadtrat eine solche Planung vorzunehmen? Falls nicht, wieso nicht?

2. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus dem Leitfaden für Schlieren, resp. in welchem Bereichen hat die Stadt Schlieren Nachholbedarf?

3. Gedenkt der Stadtrat den Mobilfunkanbieter geeignete Standorte vorzuschlagen, resp.ungeeignete Standorte aufzuzeigen? Falls nicht, wieso nicht?

4. Hat der Stadtrat mit den Mobilfunkanbietern Vereinbarungen zur Erstellung von Mobilfunkanlagen getroffen? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, mit welchen und wie sehen diese aus?

Wir haben so das Gefühl, Mobilfunkantennen werden im mehr zum Thema und das nicht nur in Schlieren.

Beispiel aus dem Leitfaden mit einer Gemeinde mit Mobilfunkanlagen-Zonen.

Leitfaden Abb5

(Quelle Bild: BAFU, Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Seite 34)