Artikel-Schlagworte: „Mobilfunkanbieter“

Weiterer Neubau einer Mobilfunkanlage in Schlieren: Langackerstrasse 13

Eine weitere Mobilfunkanlage in unserer Nähe ist in Planung, an der Langackerstrasse 13 soll auf dem Dach die neue Antenne erstellt werden. Gemäss Amtlicher Mitteilung der Stadt Schlieren ist der Bauherr die Swisscom (Schweiz) AG.

Langackerstrasse_001

Die Dauer der Planauflage ist 20 Tage, ab dem Datum der Ausschreibung 15. August 2014.

Wir werden die nächsten Schritte gespannt mitverfolgen.

Eine aktuelle Übersicht aller Sendeanlagen ist auf der BAKOM Website ersichtlich, hier der direkte Link zur Gemeinde Schlieren:

http://s.geo.admin.ch/787c0e2d5

 

Schlieren – wo Zürich Zukunft hat…

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Das Bundesgericht bremst das Handynetz aus

Interessanter Bericht der Limmattaler Zeitung über den Entscheid des Bundesgericht (Link zum Beitrag):

Der Bau von neuen Mobilfunkantennen in den Wohngebieten wird nach einem Urteil es Bundesgerichts künftig massiv erschwert. Das hat wohl auch Auswirkungen auf die Handytarife.

Hansruedi Kummer ist zufrieden: «Unsere Absicht, Standorte von Handy-Antennen planerisch zu beeinflussen, haben wir erreicht», sagt der Gemeindepräsident von Urtenen-Schönbühl. Die Bundesrichter haben in ihrem Urteil das neue Baureglement der 5000-Einwohner-Gemeinde im Berner Mittelland gutgeheissen. Dies, nachdem Swisscom, Sunrise und Orange dagegen in Lausanne rekurrierten.

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BAFU: Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen

Interessanter Bericht über Stichprobenkontrollen auf der Website des BAFU:

Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen

Bern, 24.02.2012 – 2010 bis 2011 wurde im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU der Betrieb von 383 Mobilfunkanlagen kontrolliert. Alle Anlagen hielten den massgebenden Grenzwert für die Strahlung ein, nur bei wenigen Anlagen von zwei Mobilfunkbetreibern wurden gewisse Mängel festgestellt.

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Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht gutgeheissen!

Das Baurekursgericht muste sich gar nicht mit sämtlichen von uns vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, sondern hat sich unseren Ausführungen zum Thema des baurechtswidrigen Gebäudes vollauf angeschlossen. Das Gebäude auf dem die Antenne platziert werden soll, hat die zulässige Gebäudehöhe von 7.5m  mit rund 12m bereits massiv überschritten.

Der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren hätte prüfen müssen, ob die Antennenanlage überhaupt bewilligungsfähig ist. 

Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz, war schon länger eine unserer Hoffnungen! Bereist im März 2010 haben wir uns gefragt, darf eine Antenne auf ein Haus gebaut werden das bereits zu hoch gebaut wurde? (siehe Beitrag: keine-baubewilligung-fur-die-schlecht-positionierte-antenne).

Die Sache geht nun wieder zurück zur ersten Instanz, welche wiederum neu Entscheiden muss! Beide Rekursgegner (Mobilfunkanbieter und Stadt Schlieren) können den Entscheid innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen.

Jetzt gilt es einen nächsten Schritt abzuwarten, ob der Rekursentscheid weitergezogen wird. Anderfalls muss der Ausschuss Bau und Planung der Stadt Schlieren die Sache neu prüfen und wiederum entscheiden. Gegen diesen Entscheid besteht dann wiederum die Möglichkeit eines Rekurses.

Die Gerichtskosten  müssen von der Stadt Schlieren bezahlt werden.  Aufgrund der Komplexität des Falles und des „rechtsfehlerhaften Vorgehens“ der ersten Instanz, wurde uns noch eine Umtriebsentschädigung  zugesprochen.

Noch ist der Bau der Antenne nicht vom Tisch, aber wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen.

Wir kämpfen weiter!

 

P.s.
Der Paragraf § 357 des Planungs- und Baugesetz:

 

Rechtswidrigkeiten§ 357.
1
Bestehende Bauten und Anlagen, die Bauvorschriften
widersprechen, dürfen umgebaut, erweitert und anderen Nutzungen
zugeführt werden, sofern sie sich für eine zonengemässe Nutzung nicht
eignen, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen
Interessen entgegenstehen. Für neue oder weiter gehende Abweichungen von Vorschriften bleiben die erforderlichen Ausnahmebewilligungen vorbehalten.
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2
. . .
23
3
. . .
34
4
Die baurechtliche Bewilligung kann verlangen, dass Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustand vorgenommen werden, die
im öffentlichen Interesse liegen und nach den Umständen zumutbar
sind.
5
Bauvorschriften, die eine zweckmässige Anpassung bestehender
Bauten und Anlagen an Vorschriften im überwiegenden öffentlichen
Interesse nicht zulassen, können durch Verordnung entsprechend gemildert werden. Nachbarn dürfen nicht unzumutbar benachteiligt werden. Solange keine Verordnung darüber besteht, sind Anpassungen im
Einzelfall zulässig.
16

Quelle: www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze.html

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort

Über den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» und die kleine Anfrage dazu an den Stadtrat von Schlieren haben wie hier bereits schon mal berichtet. Gestern Samstag ist in der Limmattaler Zeitung zu diesem Thema der folgende Bericht erschienen.

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Stadtrat nimmt Einfluss auf Antennenstandort”

Schlieren- Der Stadtrat hat mit den Mobilfunkanbietern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination von Mobilfunkanlagen abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mobilfunkbetreiber mindestens einmal jährlich über den geplanten Netzaufbau informieren. Das gibt der Baubehörde Gelegenheit, rechtzeitig auf problematische Standorte hinzuweisen und Alternativstandorte vorzuschlagen, sofern innerhalb eines festgelegten Umkreises Optimierungspotenzial erkennbar ist. Diese Art von Vereinbarung haben gemäss Stadtrat zum Beispiel die Kantone Luzern und Aargau in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich erprobt und unter dem Begriff Dialogmodell bekannt gemacht. Mittlerweile ist das Modell auch in den Leitfaden «Mobilfunk für Gemeinden und Städte» eingeflossen, den das Bundesamt für Umwelt im vergangenen Jahr herausgegeben hat. Mit dem Abschluss der Vereinbarung kann die Stadt auf die Standorte von Mobilfunkanlagen Einfluss nehmen und vor allem werden sämtliche Vorhaben aller Mobilfunkanbieter einmal jährlich zusammengefasst. (AZ)

Quelle: Limmattaler Zeitung von Samstag 13. August 2011

 

LIZ20110813

Beitrag in der Limmattaler Zeitung: “Wegen Mobilfunktantenne: Anwohner sauer auf Stadt”

LIZ 2011 04 28 A

Heute ist ein weiterer Artikel über unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunktantenne in der Limmattaler Zeitung erschienen. Der Artikel füllt fast eine ganzen Seite (die Seite 3 im zweiten Bund) und ist auch auf Limmattalerzeitung.ch erschienen.

LIZ 2011 04 28 B

Wir danken Frau Emmenegger und der Limmattaler Zeitung für den Beitrag!

Quelle: az Limmattaler Zeitung
von Nicole Emmenegger

Mischa und Sonja Walder sind in Schlieren aufgewachsen und bezeichnen sich als «Urschlieremer». Doch jetzt fühlen sich die Eltern von drei Kindern von ihrer Heimatgemeinde im Stich gelassen – so wie auch einige ihrer Nachbarn im idyllischen Gartenquartier rund um den Heimeliweg. Der Grund: Die Stadt will sich nicht länger gegen eine Mobilfunkantenne auf einem benachbarten Mehrfamilienhaus an der Kesslerstrasse 13 einsetzten.

Im April 2010 hatte der städtische Ausschuss Bau und Planung dem Mobilfunkanbieter Orange die Baubewilligung für die Antenne auf dem Dach des Café Plaza verweigert. Orange rekurrierte gegen diesen Entscheid und bekam im März vor dem kantonalen Baurekursgericht recht – ein Urteil, dass die Stadt Schlieren akzeptiert.

«Wir waren sehr niedergeschlagen und hätten unseren Widerstand gegen die Antenne fast aufgegeben», beschreibt Mischa Walder die Reaktionen im Quartier auf die Mitteilung der Stadt. Einige Nachbarn hätten am liebsten ihre Siebensachen gepackt. «Es sollte doch ein Ziel sein, dass junge Familien in Schlieren bleiben. Auch deshalb können wir nicht verstehen, dass man unser Anliegen nicht weiter unterstützt», so Walder.

Antenne auf Augenhöhe

Er und seine Mitstreiter sind nach wie vor überzeugt: Eine rund fünf Meter hohe Antenne mitten in der Wohnzone wirkt störend – zumal sie sich direkt auf Augenhöhe derjenigen Nachbarn befinden würde, deren Häuser erhöht am Hang hinter dem geplanten Standort stehen.

«Wir wollen von unserem Wohnzimmer aus nicht direkt auf diese Antenne blicken», so Walder. Deshalb haben seine Frau und er sich zusammen mit sechs weiteren Parteien einen Anwalt genommen und vor kurzem Rekurs gegen das Urteil des kantonalen Baurekursgerichts eingelegt. Dieser wird nun vom Verwaltungsgericht behandelt. Die Beschwerdeführer sind überzeugt, dass sich ihr Einsatz lohnt: «Die Anwälte sagen, dass wir vor dem Verwaltungsgericht durchaus Chancen haben», so Walder.

«Keine Erfolgsaussichten»

Zum gegenteiligen Schluss ist man bei der Stadt Schlieren gekommen. «Die Erfahrungswerte aus der Rechtspraxis zeigen, dass in solchen Fällen ein Gang vors Verwaltungsgericht keine Erfolgsaussichten hat», sagt Bausekretär René Schaffner. Das von den Anwohnern kritisierte Urteil des Baurekursgerichts, die Anlage füge sich optisch genügend in die Umgebung ein, sei für ihn «nachvollziehbar», so Schaffner.

Diese Aussage mag erstaunen, denn im April 2010 hatte die Stadt das Baugesuch von Orange mit deutlichen Worten abgelehnt: Die geplante Antennenanlage an der Kesslerstrasse wirke «störend, überdimensioniert, schlecht positioniert». Man habe damals die möglichen Spielräume ausgelotet, begründet Schaffner die scheinbare Kehrtwende. Baurechtlich sei das Urteil des Baurekursgerichts haltbar, dass technische Anlagen – im Gegensatz zu Gebäuden – die maximal erlaubte Bauhöhe in einer Zone überschreiten dürfen.

«Braucht es die Antenne wirklich?»

Dass auch der Mobilfunkanbieter Orange seine Spielräume zugunsten der Anwohner genutzt hat, bezweifelt Mischa Walder: «Wir telefonieren selber mit Orange und haben immer vollen Empfang. Braucht es diese Antenne wirklich?», fragt er. Ausserdem gebe es geeignetere Standorte als auf dem Dach des rund 12 Meter hohen Mehrfamilienhauses an der Kesslerstrasse: «In der Nähe stehen höhere Gebäude, auf deren Dächer eine Antenne weniger ins Auge stechen würde», so Walder. Er fordert von der Stadt einen Zonenplan, der verbindlich festhält, wo in Schlieren Mobilfunkantennen gebaut werden dürfen und wo nicht.

Eine solche Standortplanung hatte 2010 der Gemeindeparlamentarier Jürg Naumann (QV) in einer kleinen Anfrage angeregt – ohne Erfolg. Der Stadtrat bezeichnete eine Standortplanung in seiner Antwort als «nicht durchführbar». Die Begründung: Eine solche Auswahl wäre in den kompakten Wohnzonen von Schlieren «willkürlich» und für die Betroffenen «immer ungerecht». Bereits 2009 war der Versuch des Schlieremer Gemeindeparlaments gescheitert, Mobilfunkanlagen nur dann zu erlauben, wenn sie mindestens 45 Meter von Wohnungen, Spielplätzen oder Schulhäusern entfernt sind. Die kantonale Baurekurskommission hatte eine Einsprache der Swisscom AG gegen diesen Parlamentsbeschluss gut geheissen.

Trotz dieser Urteile dürfen die Schlieremer auf mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Standortwahl hoffen. Wie Bausekretär René Schaffner bestätigt, sind drei Mobilfunkanbieter auf die Stadt zugekommen – mit dem Vorschlag, ein Dialog-Modell zu vereinbaren. Dieses soll es der Stadt ermöglichen, in einer früheren Planungsphase Einfluss zu nehmen und alternative Standorte für Handyantennen vorzuschlagen. Laut Schaffner sind die Verhandlungen für die Vereinbarung schon weit fortgeschritten.

(az Limmattaler Zeitung)

Die Mobilfunkantenne an der Freiestrasse 48 darf gebaut werden…

Bis zum heutigen Tag haben wir noch keine weiteren Infos über den Entscheid der Baurechtskommission was den Bau der Mobilfunkanlage auf unserem Nachbar- Grundstück (Kesslerstrasse 13) angeht. Wir hoffen natürlich weiterhin das die Anlage nicht gebaut wird. Auch zum Thema “Leitfaden Mobilfunk” haben wir noch nichts neues gehört.

News gibt es von der Mobilfunkanlage an der Freienstrasse 48, die Stadt Schlieren hat die Baubewilligung erteilt, die Swisscom Antenne darf also gebaut werden. Da wir die einzigen gewesen sind, die den Baurechtentscheid angefordert haben (im Wert von 50.- Sfr), wird da aus unserer Sicht kein Rekurs erhoben und die Antenne wird wahrscheinlich wie geplant gebaut.

Bei der 5m hohen Antenne soll lediglich der Antennenmast über das Dach hinaus ragen, die gesamte Technik soll sich innerhalb des Gebäudes befinden.

Es fällt auf, dass bei allen Antennen Projekten die ich kennengelernt habe, die Grundeigentümer der Liegenschaften immer an einem anderen Ort wohnen…


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Leitfaden Mobilfunk des Bundesamt für Umwelt BAFU

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat Anfang dieses Jahr einen Leitfaden mit dem Thema Mobilfunk für Gemeinden und Städten herausgegeben. Der Leitfaden soll helfen strukturierter vorzugehen und zu erkennen welche Voraussetzungen und Abklärungen notwendig sind, bevor über Bewilligungen entschieden werden kann. Zudem soll aufgezeigt werden wie die Gemeinden und Städte die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können.

Gemäss dem Leitfaden soll es möglich sein, die Standortplanung auf dem Gemeindegebiet in sogenannte Zonen aufzuteilen und so auch Gebiete ausscheiden die als besonders ungeeignet für Mobilfunkanlagen erachtet werden. Im Leitfaden wird diese Aufteilung als Positiv-, Negativ- und Kaskadenplanung bezeichnet.

Mit Bezug auf diesen Leitfaden und die geplante Antenne an der Freienstrasse 48 wurde in Schlieren eine kleine Anfrage mit der Geschäftsnummer 919 gestellt. Die Fragen in der kleinen Anfrage interessieren uns natürlich auch sehr.

Hier der Wortlaut der Fragen:

1. Besteht oder läuft in der Stadt Schlieren eine Planung in Bezug auf Standorte für die Erstellung von Mobilfunkanlagen? Wenn nicht, gedenkt der Stadtrat eine solche Planung vorzunehmen? Falls nicht, wieso nicht?

2. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus dem Leitfaden für Schlieren, resp. in welchem Bereichen hat die Stadt Schlieren Nachholbedarf?

3. Gedenkt der Stadtrat den Mobilfunkanbieter geeignete Standorte vorzuschlagen, resp.ungeeignete Standorte aufzuzeigen? Falls nicht, wieso nicht?

4. Hat der Stadtrat mit den Mobilfunkanbietern Vereinbarungen zur Erstellung von Mobilfunkanlagen getroffen? Falls nicht, wieso nicht? Falls ja, mit welchen und wie sehen diese aus?

Wir haben so das Gefühl, Mobilfunkantennen werden im mehr zum Thema und das nicht nur in Schlieren.

Beispiel aus dem Leitfaden mit einer Gemeinde mit Mobilfunkanlagen-Zonen.

Leitfaden Abb5

(Quelle Bild: BAFU, Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Seite 34)

WEKO untersagt Zusammenschluss

Die WEKO hat den Zusammenschluss von Orange und Sunrise untersagt.

Was das für unseren Kampf gegen die geplante Mobilfunkantenne an der Kesslerstrasse in Schlieren heisst, ist schwer zu sagen. Die Hoffnung, das durch das zusammenlegen der Mobilfunknetze der weitere Standort in Schlieren nicht mehr  interessant ist, ist nun nicht mehr all zu gross… Natürlich kann gegen den Entscheid der WEKO prozessiert werden.

Anderseits ist uns auch schon zu Ohren gekommen, das sich Orange bei negativen Entscheid der WEKO eventuell aus dem Schweizer Mark zurückziehen wolle. Gemäss Thomas Sieber (CEO von Orange)  im Interview mit der Tagesschau ist das aber im Moment keine Option.

Petition weniger Funkstrahlung.ch

Petition für weniger Funkstrahlung.ch

Am Wochenende wurden wir auf die Koordinationsgruppe der Schweizer Mobilfunkkritiker hingewiesen. Die Gruppe arbeitet landesweit mit einer Petition darauf hin, National- und Ständerat im kommenden Frühjahr darin zu unterstützen, die Bevölkerung besser vor Funkstrahlung zu schützen!

Petitionstext

Wir sind besorgt über die steigende Belastung der Bevölkerung mit elektromagnetischer Strahlung und bitten die Bundesparlamentarier, im Sinne von ersten Sofortmassnahmen die folgenden gesetzlichen Bestim- mungen einzuführen:

1. Die Gemeinden sollen die uneingeschränkte Kompetenz erhalten, Zonen mit erheblich tieferen Immissionswerten für die Strahlung von Mobilfunkantennen zu schaffen.

2. Sämtliche Geräte, welche Funkstrahlung aussenden, müssen auf Packung und Gehäuse als solche auffällig deklariert werden. Die Strahlungswerte sind anzugeben.

Ausserdem bitten wir, zusätzliche Massnahmen für einen noch weitergehenden Schutz vor elektromagnetischer Strahlung zu ergreifen.

Natürlich werden auch wir diese Petition unterstützen!
Unterschriftenliste können unter funkstrahlung.ch heruntergeladen werden!

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