BAFU: Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen

Interessanter Bericht über Stichprobenkontrollen auf der Website des BAFU:

Stichprobenkontrolle bei Mobilfunkanlagen

Bern, 24.02.2012 – 2010 bis 2011 wurde im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU der Betrieb von 383 Mobilfunkanlagen kontrolliert. Alle Anlagen hielten den massgebenden Grenzwert für die Strahlung ein, nur bei wenigen Anlagen von zwei Mobilfunkbetreibern wurden gewisse Mängel festgestellt.

Im Auftrag des BAFU und in Zusammenarbeit mit den Kantonen wurde mittels Stichprobenkontrollen überprüft, ob die Mobilfunkbetreiber Orange, Sunrise, Swisscom und SBB ihre Sendeanlagen bewilligungskonform betreiben und ob sie das vom BAFU empfohlene Qualitätssicherungssystem (QS-System) in der Praxis konsequent anwenden.

Die überprüften Anlagen wurden in hohem Grad bewilligungskonform betrieben, bei Swisscom und den SBB sogar zu hundert Prozent. Bei drei Anlagen von Sunrise und elf von Orange wurden – mehrheitlich geringfügige – Abweichungen von der Bewilligung festgestellt. Trotzdem wurde der Anlagegrenzwert der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bei allen überprüften Anlagen eingehalten. Bei drei Anlagen von Orange hätte allerdings die Sendeleistung so weit erhöht werden können, dass der Anlagegrenzwert hätte überschritten werden können, ohne dass das QS-System dies bemerkt hätte. Grund dafür waren falsch hinterlegte Bewilligungsdaten.

Insgesamt kann den vier Mobilfunkbetreibern aufgrund dieser Überprüfung ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Die Verbesserungsvorschläge nach der ersten Kontrolle im Jahr 2007 wurden grösstenteils umgesetzt. Die jetzt noch festgestellten Abweichungen sind Ausnahmeerscheinungen. Wenn die in den QS-Systemen von Orange und Sunrise festgelegten Prozesse konsequent befolgt werden, lassen sich auch die verbleibenden Unstimmigkeiten künftig vermeiden.

Wie wurde kontrolliert?

Die Netzbetreiber müssen der Bewilligungsbehörde ein so genanntes Standortdatenblatt einreichen, in dem sie Angaben über den Betrieb der zu bewilligenden Sendeanlage machen. Zu deklarieren sind unter anderem die vorgesehenen Antennen, ihre Senderichtung und maximale Sendeleistung. Aus diesen Daten wird – ebenfalls im Standortdatenblatt – die Stärke der Mobilfunkstrahlung in der Umgebung der Anlage berechnet. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn aufgrund dieser Rechnung der Anlagegrenzwert eingehalten ist. Einmal bewilligt, sind die Angaben im Standortdatenblatt verbindlich. Die Netzbetreiber haben sich verpflichtet, sowohl diese bewilligten Daten als auch die realen Betriebsparameter in einem QS-System zu erfassen, aktuell zu halten und täglich zu vergleichen. Die eingestellten Betriebsparameter werden entweder automatisch von der Steuersoftware der Netze eingelesen oder aufgrund von Arbeitsrapporten und Bauabnahmekontrollen manuell ins QS-System übertragen.

Die jüngsten Stichprobenkontrollen wurden von der Firma ASEB/Ecosens auf den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber durchgeführt. Die Mobilfunkbetreiber hatten vorgängig keine Kenntnis, welche Anlagen kontrolliert werden sollten. Überprüft wurde, ob die bewilligten Parameter korrekt im QS-System eingetragen sind und ob die Anlagen im Rahmen der Bewilligung betrieben werden. Bei unzulässigen Abweichungen muss das QS-System automatisch einen Alarm auslösen. Auch diese Funktionalität wurde getestet.

Wenn eine Anlage bewilligungskonform betrieben wird, kann man davon ausgehen, dass der Anlagegrenzwert eingehalten ist. Denn genau dies wurde bereits im Rahmen des Bewilligungsverfahrens mit Hilfe der Berechnung der Strahlung bestätigt. Eine noch weiter gehende Kontrolle würde auch Inspektionen auf den Anlagen selbst sowie Messungen der Strahlung beinhalten. Einige Kantone haben solche ergänzenden Kontrollen eingeleitet.

Quelle:  Bundesamt für Umwelt BAFU Internet: http://www.bafu.admin.ch

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